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Laut RKI und div. anderen Internetquellen ist zum Screening ein Rö-Thorax vorgesehen.
"Das Zeugnis muss sich auf eine im Geltungsbereich dieses Gesetzes erstellte Röntgenaufnahme der Lunge oder auf andere von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle zugelassene Befunde stützen. Bei Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie bei Schwangeren ist von einer primären Röntgenaufnahme abzusehen."
Quelle: RKI