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  1. #1
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    Es geht um die Frage zur Bestimmung des Menopausenstatuses zwecks Initiierung einer antihormonellen Therapie. Derzeit ist die Mehrheitslösung C (LH und FSH) hier als richtig hinterlegt.

    Laut der Arbeitsgemeinschaft gynäkologische Onkologie (AGO) müsste hier aber die Lösung A Östrogen und FSH richtig sein: Siehe Seite 4 des Dokuments

    https://www.ago-online.de/fileadmin/...20Therapie.pdf

    Hat jemand hierfür andere Quellen, dass LH und FSH bestimmt werden muss ?



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  2. #2
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    Bei der Frage habe ich auch lange gehadert und schließlich A gewählt...
    Laut dieser AWMF Leitlinie (Seite 45,46):
    https://www.awmf.org/uploads/tx_szle...en_2021-01.pdf
    soll ausschließlich FSH bestimmt werden. Östrogen steht bei den nicht zu bestimmenden Parametern.
    Allerdings wird LH überhaupt nicht erwähnt. Da explizit daraufhingewiesen wird, dass FSH seitens der Gonadotropine ausreicht, finde ich es nun schwierig zu beantworten, ob man dann lieber Östrogen mitbestimmt oder LH.
    Außerdem war ein Gedanke, dass vor einer antihormonellen Therapie die Östrogenbestimmung vielleicht sinnvoll sein könnte, um den Verlauf zu kontrollieren. Also wenn die Patientin postmenopausal ist, bekommt sie ja trotzdem eine antihormonelle Therapie gegen die periphere Östrogenproduktion (z.B. im Fettgewebe), die ja unabhängig von den Gonadotropinen ist.
    Findet noch jemand, dass man das anfechten könnte?
    Warum wird eigentlich kein Link bei der Ergebnisseite zu dieser Diskussion gezeigt bzw. wie erstellt man diesen?



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  3. #3
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    Im Kurzlehrbuch Gynäkologie und Geburtshilfe wird im Kapitel Untersuchungsmethoden in der Gynäkologie Seite 102 auch explizit geschrieben: Bestimmung des Menopausenstatuses durch FSH und Estradiol. Bin mir also relativ sicher das A die gesuchte Antwort ist. Bestimmung von LH wäre ja auch redundant und wäre genau wie FSH erhöht.



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