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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Mir wurde gerade eine interessante Option angeboten: ich könnte zwei Teilzeitstellen jeweils in einer Ambulanz an einer Uniklinik (60%) und in einer Praxis (50%) bei zwei verschiedenen Arbeitgebern antreten. Ich weiß, sind formal 110%.

    Bei einer Stelle werde ich ja in Steuerklasse VI rutschen. Meine Frage an Kollegen, die ein ähnliches Modell praktizieren ist, ob es viel weniger Netto am Jahresende mit Berücksichtigung der Steuernachzahlung ist im Vgl. mit einer einzigen Vollzeitstelle.

    Konkretes Beispiel: bekomme ich in etwa das gleiche Netto, wenn ich 120.000€ bei einem oder zwei Arbeitgeber erwirtschafte?

    Werde sicher noch einen Steuerberater fragen.



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  2. #7
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    Das mit den steuerklassen und sozialabgaben würde mich auch interessieren. Ob man am ende (spätestens mit der steuererklärung) auf dem gleichen level rauskommt wie mit nur einer angestelltentätigkeit



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  3. #8
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    Die Steuerklassen bestimmen nur die Steuervorauszahlung und verändern die Höhe der Nachzahlung bzw. Rückzahlung nach Festsetzung der einkommensteuer durch das Finanzamt.

    Kurz und knapp: man zahlt exakt gleich viel einkommensteuer.

    Bei den Sozialversicherungen weiß ich es nicht genau aber wird sich auch nicht viel schenken, das hat aber nichts mit der Steuerklasse zu tun.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Danke für die Antwort. Das habe ich fast gedacht und passt dann auch. Problem ist dann natürlich bei etwa gleichem Lohn, dass erstmal weniger Netto übrig bleibt.



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  5. #10
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    Du kannst einfach in einem Steuerrechner den Verdienst der 60% Stelle mit Steuerklasse 1 und den der 50% mit Steuerklasse 6 ausrechnen.

    Dann nimmst du nochmal das gesamtbrutto und verrechnest es erneut unter Steuerklasse 1.

    Dann weißt du a) was ungefähr (und stark vereinfacht) deine Nachzahlung wäre und b) ob da viel mehr/weniger netto raus kommt. Meistens nimmt sich das nicht so viel.



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