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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Registrierter Benutzer
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    Die lebenslange Arztnummer gibt es nach der Facharztausbildung nach dem Eintragen in das Arztregister (Antrag stellen!) von der KV.



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  2. #12
    Premium Mitglied Avatar von Schokoflocke
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    Zitat Zitat von dnr45 Beitrag anzeigen
    Die lebenslange Arztnummer gibt es nach der Facharztausbildung nach dem Eintragen in das Arztregister (Antrag stellen!) von der KV.
    Das ist nicht mehr korrekt. Seit 2019 müssen auch alle in einer Klinik angestellten Ärzte in Weiterbildung eine LANR bekommen.
    Nur ambulant angestellte Ärzte in Weiterbildung (wenn sie seit 2019 nicht in einer Klinik tätig waren) besitzen keine LANR.



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  3. #13
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Oh, müssen ÄiW in der Klinik immer eine LANR bekommen oder nur, wenn man folgendes machen möchte?
    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    oder als Klinikarzt (Facharzt oder nicht) im Rahmen des Entlassmanagenments Rezepte (Medikamente, HIlfsmittel, Heilmittel, häusliche Krankenpflege) schreibst oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellst.
    Ich mach nämlich nichts davon. Ermächtigt sind bei uns die CÄ.
    Wie lief das bei dir? Hast du die LANR bei der KV beantragt bzw. erfragt, falls sie automatisch mit Aufnahme der Kliniktätigkeit vergeben wurde? Ist die KBV zuständig oder die regionale KV?



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  4. #14
    Diamanten Mitglied
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    Auf dieser Seite wird zwischen LANR und ANR unterschieden, einmal geht es um KV, einmal um Krankenhäuser.
    https://www.dkgev.de/themen/digitali...rnverzeichnis/

    Die Krankenhäuser sind für die Erfassung der Ärzte zuständig.



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  5. #15
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von abcd Beitrag anzeigen
    oder als Klinikarzt (Facharzt oder nicht) im Rahmen des Entlassmanagenments Rezepte (Medikamente, HIlfsmittel, Heilmittel, häusliche Krankenpflege) schreibst oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellst.
    Die entsprechenden Verordnungen erfordern aber ausdrücklich einen Facharztstatus. Kein Facharzt? Dann dürfen die Verordnungen nicht ausgestellt werden.



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