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Das Auszahlen geht meines Wissens nach nicht mehr, sobald man 60 Monate oder noch länger in die GRV eingezahlt hat. Zumindest war das vor Jahren so, als ich zu Beginn meiner ärztlichen Arbeit das Konto bei der GRV auflösen wollte (hatte im Rahmen einer vorherigen Berufstätigkeit eingezahlt), was dann eben nicht mehr möglich war.
Ich hab die letzten Jahre meine Steuererklärung ja selber gemacht - mit dem Aldi-Programm.
Aber muss ich da die Versorgungswerkbeiträge gesondert ausweisen? Vielleicht steh ich grad auf dem Schlauch (und habe hoffentlich bisher alles richtig gemacht), aber diese Aussage lässt mich gerade grübeln?
Nein musst Du grundsätzlich nicht, weil sie ja als Beiträge in der Jahresbescheinigung vom AG aufgeführt sind. Es lohnt sich aber immer, das mit dem Jahresauszug des VW zu vergleichen, weil die Beiträge schon mal abweichen. Und jede zusätzliche Zahlung (freiwillig oder durch Nachberechnung durch Dienste o.ä.) ist steuerlich absetzbar.
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Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Mehrzahlungen an das Versorgungswerk? Lohnt sich das? Ist es empfehlenswert? Es ist ja möglich bis zu 15/10 DES HÖCHSTBEITRAGES einzuzahlen?