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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Dann lieber den GRV-Anteil auszahlen lassen und selbst anlegen in ETFs oder Ähnliches.
    Das Auszahlen geht meines Wissens nach nicht mehr, sobald man 60 Monate oder noch länger in die GRV eingezahlt hat. Zumindest war das vor Jahren so, als ich zu Beginn meiner ärztlichen Arbeit das Konto bei der GRV auflösen wollte (hatte im Rahmen einer vorherigen Berufstätigkeit eingezahlt), was dann eben nicht mehr möglich war.



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Ich hatte ja glaub ich schonmal erwähnt dass ich die 5 Jahre GRV voll gemacht hab mit den Mindestbeiträgen um je nach Gesetzeslage in 20-30 Jahren dann ggf. in die KVdR zu kommen oder Ähnliches...
    Echte doppelte Beiträge wäre meiner Meinung nach Wahnsinn. Dann lieber den GRV-Anteil auszahlen lassen und selbst anlegen in ETFs oder Ähnliches.

    Ich hatte ein Jahr Elternzeit und auch schon mal „gehört“ ich solle doch noch Mindestbeiträge einzahlen für die 5 Jahre… weißt du, ob man auf jeden Fall in die KVdR kommt oder ob man sich irgendwo beraten lassen kann 😃



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  3. #8
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von FirebirdUSA Beitrag anzeigen
    Ja. Deswegen kannst du die Beiträge jetzt auch steuerlich geltend machen. Ab 2040 zu 100%...
    Ich hab die letzten Jahre meine Steuererklärung ja selber gemacht - mit dem Aldi-Programm.
    Aber muss ich da die Versorgungswerkbeiträge gesondert ausweisen? Vielleicht steh ich grad auf dem Schlauch (und habe hoffentlich bisher alles richtig gemacht), aber diese Aussage lässt mich gerade grübeln?
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #9
    Diamanten Mitglied Avatar von vanilleeis
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Ich hab die letzten Jahre meine Steuererklärung ja selber gemacht - mit dem Aldi-Programm.
    Aber muss ich da die Versorgungswerkbeiträge gesondert ausweisen? Vielleicht steh ich grad auf dem Schlauch (und habe hoffentlich bisher alles richtig gemacht), aber diese Aussage lässt mich gerade grübeln?
    Nein musst Du grundsätzlich nicht, weil sie ja als Beiträge in der Jahresbescheinigung vom AG aufgeführt sind. Es lohnt sich aber immer, das mit dem Jahresauszug des VW zu vergleichen, weil die Beiträge schon mal abweichen. Und jede zusätzliche Zahlung (freiwillig oder durch Nachberechnung durch Dienste o.ä.) ist steuerlich absetzbar.



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  5. #10
    Registrierter Benutzer
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    Hat jemand Erfahrungen mit freiwilligen Mehrzahlungen an das Versorgungswerk? Lohnt sich das? Ist es empfehlenswert? Es ist ja möglich bis zu 15/10 DES HÖCHSTBEITRAGES einzuzahlen?



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