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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Die KV wird maximal davon erfahren, wenn man versucht sich mit seinem anderem Facharzt ins Arztregister derselben KV einzutragen. Das könnte ggf. relevant sein, wenn Du Dich mit dem anderen Facharzt dann niederlassen willst. Ob die dann wirklich die Förderung zurückfordern oder ob es diesbezüglich eine verjährungsfrist gibt, kann dir vermutlich keiner sagen. Aber erfahrungsgemäß Arbeiten die einzelnen Abteilungen der KV nicht besonders gut untereinander miteinander und hier haben sowohl die Ärztekammer und die KV, trotz das sie quasi im gleichen Gebäudekomplex sitzen, zwei komplett getrennte Rechenzentren zwischen denen kein Datenaustausch (außer er ist autorisiert z.B. beim Fortbildungskonto) stattfindet.

    Meine Förderung wurde durch mich beantragt und an den Arbeitgeber gezahlt.



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  2. #7
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    Zu Arbeitsbeginn musste ich einen Vertrag zwischen KV und mir unterschreiben: der Abschnitt besagt:

    „ der Arzt in Weiterbildung verpflichtet sich,den vorgenannten Weiterbildungsabschnitt als Teil seiner Weiterbildung in der geförderten Fachgruppe zu nutzen und die Weiterbildung im Fachgebiet abzuschließen sowie eine vertragsärztliche Tätigkeit im Bundesland anzustreben. Bei missbräuchlicher Inanspruchnahme des Zuschusses kann die KV den Zuschuss von dem Arzt in Weiterbildung zurückfordern“

    …kann….

    Ich frage mich halt ob das durchgesetzt wird.



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  3. #8
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    Ok, danke Reflex, das klingt ja ganz ok. In ein paar Jahren könnte ich mir die Rückzahlung dann ja sogar eventuell leisten…



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  4. #9
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    Wenn Du sicher sein willst, frag einen Anwalt, der sich mit Medizinrecht/Vertragsrecht auskennt.



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  5. #10
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    ich habe gerade nochmal recherchiert und zumindest in der kV Nordrhein ist es so, dass der Weiterbilder die Förderung beantragt. Endet das zu fördernde Weiterbildungsverhältnis, muss das der Weiterbilder der KV anzeigen.

    Zum Antrag auf Förderung gehört auch eine Erklärung des Weiterbildungsassistenten.
    In dieser steht:

    Mir ist bekannt, dass die Fördergelder an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzuzahlen sind, wenn die in der Erklärung gemachten Angaben nicht zutreffend sind oder die Förderungsvoraussetzungen nicht vorlagen. (...)

    Ich denke, andere KV werden ähnliche Bedingungen haben.

    Also ja, Du wirst die Förderung wohl zurückzahlen müssen.
    Die KV bekommt das mit, weil sich dein Arbeitgeber bei denen melden muss.

    Edit: Hat sich mit dem Post des/der TE überschnitten...
    Geändert von Nefazodon (10.06.2022 um 13:23 Uhr)



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