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ich habe gerade nochmal recherchiert und zumindest in der kV Nordrhein ist es so, dass der Weiterbilder die Förderung beantragt. Endet das zu fördernde Weiterbildungsverhältnis, muss das der Weiterbilder der KV anzeigen.
Zum Antrag auf Förderung gehört auch eine Erklärung des Weiterbildungsassistenten.
In dieser steht:
Mir ist bekannt, dass die Fördergelder an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein zurückzuzahlen sind, wenn die in der Erklärung gemachten Angaben nicht zutreffend sind oder die Förderungsvoraussetzungen nicht vorlagen. (...)
Ich denke, andere KV werden ähnliche Bedingungen haben.
Also ja, Du wirst die Förderung wohl zurückzahlen müssen.
Die KV bekommt das mit, weil sich dein Arbeitgeber bei denen melden muss.
Edit: Hat sich mit dem Post des/der TE überschnitten...