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Reflex und ich haben Erfahrungen.
Zitat von
Reflex
Das habe ich bis jetzt noch nie erlebt. Die stellen irgendwann die Zahlung ein und gut ist. Teilweise erst Monate später, obwohl man denen das Ende der Weiterbildung rechtzeitig mitgeteilt hat.
Ich hatte eine Kollegin, die in Elternzeit gegangen ist. Das muss man der KV mitteilen. Und wenn man zurück kehrt, dann muss man die Förderung neu beantragen und hoffen, dass noch Fördermittel vorhanden sind. Die TE ist gerade in Elternzeit, wird also aktuell keine Zahlungen erhalten, muss dann wieder neue beantragen, falls sie in der Praxis ihre WB fortsetzt und noch Anspruch auf Förderung hat....
Zitat von
Nefazodon
Euch ist schon klar, dass es ausreichen würde, wenn die KV am Ende des regulären Weiterbildungszeitraumes (also 5 Jahre!) nachfragen würde, wie es mit der Facharztprüfung und einer vertragsärztlichen Tätigkeit aussieht? Und erst danach finge die Verjährung an zu laufen...
Und was sagt man denen? Sie wissen doch, dass ich Elternzeit hatte. Da ist es schon rein rechnerisch nicht möglich, dass ich meinen Facharzt habe. (Die Aussage ist so korrekt und trotzdem könnte man das Fach gewechselt haben.)
Aber wir sind uns alle einig, dass man sich rechtlich vorab informieren sollte. Und das am Besten sofort. Evtl. wird man aber die gleichen Aussagen wie hier erhalten. Und dann muss man sich gut überlegen was mein weiter tut.