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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Das heißt aber, die KV kriegt auf jedenfall mit, wenn dieses Weiterbildungsverhältnis endet und wird dann wohl beim Weiterbildungassistenten nachfragen.
    Das habe ich bis jetzt noch nie erlebt. Die stellen irgendwann die Zahlung ein und gut ist. Teilweise erst Monate später, obwohl man denen das Ende der Weiterbildung rechtzeitig mitgeteilt hat.



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  2. #17
    Diamanten Mitglied
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    Aber Reflex, die schreiben das doch nicht umsonst in ihre Verträge. Ich wiederhole mich: Niemand hat Geld zu verschenken. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die KV auf 1,5 Jahre x 5000 Euro monatlich= 90.000 Euro einfach so verzichtet???

    Du schreibst, Du hast das noch nie erlebt. Aber wie oft hast Du denn erlebt, dass jemand der die Förderung bekommen hat, definitiv abgebrochen hat und die Facharztprüfung nicht abgeschlossen hat? Kennst Du Fälle? Und mussten die das Geld zurückzahlen oder nicht?

    Also ich würde mich auf keinen Fall darauf verlassen, dass das die KV nicht merkt oder so dumm ist auf das Geld zu verzichten.
    Ich will nichtmal ausschließen, dass das in Einzelfällen vorkommt, aber regelhaft? Never.

    Auf Verjährung oder so würde ich mich auch nicht verlassen. Ich bin kein Jurist, aber bei Forderungen aus gewöhnlichen geschäftlichen Verträgen (Rechnungen etc.) beträgt die Verjährungsfrist üblicherweise 3 Jahre. Und hier kann es sogar sein, dass diese Frist erst zu laufen beginnt, wenn die KV erfährt, dass der Vertrag nicht erfüllt, also die Facharztprüfung definitiv nicht abgelegt wird und definitiv keine vertragsärztliche Tätigkeit aufgenommen wird....
    Geändert von Nefazodon (10.06.2022 um 14:02 Uhr)



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  3. #18
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    @Nefazodon: Du bist doch in der Klinik tätig und hast noch nie persönlich mit der KV Förderung zu tun gehabt?! Ich schildere meinen Fall: Ich war in der Klinik (anderes Fach), dann 2 Jahre in der Praxis mit KV Förderung, jetzt wieder Klinik (im gleich Fach wie in der Praxis). Strebe also den Facharzt an. Wenn ich jetzt Elternzeit oder sonstige Unterbrechungen habe, dann dauert es noch Jahre bis zum Facharzt. Meinst du die KV informiert sich, ob ich den Facharzt auch wirklich mache? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es denen wenn überhaupt erst auffallen würde, wenn ich für einen anderen Facharzt einen Sitz beantrage. Das würde wiederum ja viele Jahre dauern. Da schätze ich die Gefahr gering ein. Und falls man einen Facharzt anstrebt, der auch gefordert wird, dann könnte ich mir vorstellen, dass sie nix zurück fordern. Nur doppelt Förderung erhalten, das wird wahrscheinlich nicht klappen. Das sollte man bei der Stellensuche bedenken.
    Aber ja, ich würde mich durch den MB beraten lassen.



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  4. #19
    Diamanten Mitglied
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    @ Miss_H: Stimmt, ich habe keine persönlichen Erfahrungen mit der KV Förderung.
    Die Frage ist: Nur weil Du KV-Förderung erhalten hast, und in der Elternzeit bist, hast Du mehr Erfahrung mit der Frage, ob man die Förderung zurückzahlen muss, wenn man abbricht?
    Wieviele Leute die abgebrochen haben kennst Du? Nicht Elternzeit sondern abgebrochen?
    Also, wenn man ganz ehrlich ist, haben Du und Reflex in dieser Frage doch wohl genauso viel Ahnung oder keine Ahnung wie ich?

    Pralinchen fragte, ob sie die Förderung würde zurückzahlen müssen....
    Der Text dazu in der unterzeichneten Förderungsvereinbarung scheint ziemlich klar. Und im Grundsatz gilt in Deutschland die Regel "pacta sunt servanda"-Verträge sind einzuhalten.
    Andererseits wiederum gibt es auch Aspekte, die für Pralinchen sprechen könnten: zum einen die mögliche Förderung auch anderer Fachärzte, zum anderen die kritische Frage, ob eine Rückzahlungsverpflichtung rechtlich haltbar ist, würde eine komplette Rückzahlung doch bedeuten, dass der/die WB die Zeit ganz umsonst gearbeitet hätte.

    Aber so oder so: hier zu propagieren, man müsse sich keine Gedanken machen und wahrscheinlich nichts zurückzahlen, halte ich erstmal für grob fahrlässig. Mir persönlich wäre das zu heiß.

    Euch ist schon klar, dass es ausreichen würde, wenn die KV am Ende des regulären Weiterbildungszeitraumes (also 5 Jahre!) nachfragen würde, wie es mit der Facharztprüfung und einer vertragsärztlichen Tätigkeit aussieht? Und erst danach finge die Verjährung an zu laufen...

    Also ich persönlich würde an Stelle der TE eher wissen wollen, woran ich bin und ob ich 90 Tsd zurückzahlen muss oder nicht...

    Ich kann nur hoffen, dass die TE eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch nimmt. Gut fände ich, wenn sie das Ergebnis hier mitteilen könnte....


    Edit: Sorry, hatte gelesen, Du wärst in Elternzeit. Ändert aber an der grundlegenden Einschätzung nichts..

    Edit 2: Kleiner Fehler in der lateinischen Form.
    Geändert von Nefazodon (11.06.2022 um 11:39 Uhr)



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  5. #20
    Diamanten Mitglied Avatar von Miss_H
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    Reflex und ich haben Erfahrungen.
    Zitat Zitat von Reflex Beitrag anzeigen
    Das habe ich bis jetzt noch nie erlebt. Die stellen irgendwann die Zahlung ein und gut ist. Teilweise erst Monate später, obwohl man denen das Ende der Weiterbildung rechtzeitig mitgeteilt hat.
    Ich hatte eine Kollegin, die in Elternzeit gegangen ist. Das muss man der KV mitteilen. Und wenn man zurück kehrt, dann muss man die Förderung neu beantragen und hoffen, dass noch Fördermittel vorhanden sind. Die TE ist gerade in Elternzeit, wird also aktuell keine Zahlungen erhalten, muss dann wieder neue beantragen, falls sie in der Praxis ihre WB fortsetzt und noch Anspruch auf Förderung hat....

    Zitat Zitat von Nefazodon Beitrag anzeigen
    Euch ist schon klar, dass es ausreichen würde, wenn die KV am Ende des regulären Weiterbildungszeitraumes (also 5 Jahre!) nachfragen würde, wie es mit der Facharztprüfung und einer vertragsärztlichen Tätigkeit aussieht? Und erst danach finge die Verjährung an zu laufen...
    Und was sagt man denen? Sie wissen doch, dass ich Elternzeit hatte. Da ist es schon rein rechnerisch nicht möglich, dass ich meinen Facharzt habe. (Die Aussage ist so korrekt und trotzdem könnte man das Fach gewechselt haben.)

    Aber wir sind uns alle einig, dass man sich rechtlich vorab informieren sollte. Und das am Besten sofort. Evtl. wird man aber die gleichen Aussagen wie hier erhalten. Und dann muss man sich gut überlegen was mein weiter tut.



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