ich hab damals bei der KV angerufen und man muss es nicht zurückzahlen.
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Aus meiner Sicht zählt die Facharztabsicht und eine Rückzahlung ist eigentlich ausgeschlossen.
ich hab damals bei der KV angerufen und man muss es nicht zurückzahlen.
Vielen Dank für eure Antworten.
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Ich habe bei meiner KV und beim Marburger Bund angerufen. Muss nicht zurück gezahlt werden!