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Hallo zusammen,
mal angenommen - zwei Beschäftigungsverhältnisse:
1.) Arzt
2.) Was anderes
Zusammen ist man über der Beitragsbemessungsgrenze.
Ist man ganz normal weiter in der Rentenversicherung:
So wird die Beitragsbemessungsgrenze aus beiden Gehältern ausgerechnet und man zahlt nur bis zu dieser den Beitrag.
Was passiert, aber wenn man mit der 1.) in der Ärzteversorgung ist und mit 2.) in der Rentenversicherung?
Zahlt man dann doppelt? Oder wird das auch berücksichtigt?
Danke Gruß!