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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    19.02.2015
    Ort
    Mond
    Beiträge
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    Hallo zusammen,

    mal angenommen - zwei Beschäftigungsverhältnisse:
    1.) Arzt
    2.) Was anderes

    Zusammen ist man über der Beitragsbemessungsgrenze.
    Ist man ganz normal weiter in der Rentenversicherung:

    So wird die Beitragsbemessungsgrenze aus beiden Gehältern ausgerechnet und man zahlt nur bis zu dieser den Beitrag.


    Was passiert, aber wenn man mit der 1.) in der Ärzteversorgung ist und mit 2.) in der Rentenversicherung?
    Zahlt man dann doppelt? Oder wird das auch berücksichtigt?

    Danke Gruß!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
    Beiträge
    1.893
    Ich würde sage, frag am besten bei der DRV und deinem Versorgungswerk nach. Die sollen dir das erklären. Auch das gehört zu deren Aufgaben.

    Warum bist Du mit deinem zweiten Job noch in der DRV? Benötigst Du dafür ärztliche Kenntnisse? Dann würde ich sagen musst Du für diesen Job vielleicht möglicherweise sogar doppelt Beiträge abführen (wenn Du dich nicht befreien lässt obwohl du könntest)...

    Wenn Du dir hier fundierte Auskünfte erwartest, wären ein paar mehr Informationen nicht schlecht.

    Letztlich: Eine verbindliche Auskunft können dir deine Rentenversicherungsträger geben. Denen zu schreiben geht ebenso schnell, wie etwas im Forum zu fragen.



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  3. #3
    Dunkelkammerforscher
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    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
    Beiträge
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    Du zahlst doppelt - persönliche Erfahrung.

    Ich hatte dazu auch ein Urteil eines Sozialgerichts gefunden, dass das für zulässig erklärt. Finde es aber nicht auf die schnelle.

    Hab dann gut begründen können, warum es ärztliche Tätigkeit ist. Damit wird es aber nicht besser... du musst dann nämlich klären welcher der AG welchen Anteil der Beiträge trägt (einer darf alle AG Anteile tragen, muss aber nicht... im Zweifel wendet sich das VW an dich es zu lösen).



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