Zulassungsverfahren für Quereinsteiger*innen Humanmedizin
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl für einen Quereinstieg in das Studienjahr 2022/23:
Nach Beschluss des Rektorats stehen für den Quereinstieg 2022/23 2 Plätze für das Diplomstudium der Humanmedizin zur Verfügung.Die Internet-Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn alle Daten eingetragen, der Nachweis über die benötigten ECTS-Anrechnungspunkte hochgeladen und die Kostenbeteiligung von 110,00 Euro mittels e-Payment überwiesen wurden. Sie werden im Anmeldetool direkt zum Bezahlsystem weitergeleitet. Sie haben die Möglichkeit mit Kreditkarte (MasterCard, VISA), eps Online-Überweisung, PayPal oder paysafecard zu bezahlen.
Im Falle von Nachweisen aus Ländern, die einer Beglaubigung bedürfen, ist diese Beglaubigung bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung im ANV-Webtool hochzuladen.
Eine Überprüfung von hochgeladenen Dokumenten erfolgt erst nach abgeschlossener Internet-Anmeldung. Ob eine Zulassung zum Querschnittstest erfolgen kann, wird Ihnen zeitgerecht per E-Mail mitgeteilt.Querschnittstest: Der Querschnittstest Humanmedizin wird als ePrüfung abgehalten und setzt sich aus 200 Multiple-Choice-Fragen zusammen, für welche 150 Minuten zur Bearbeitung zur Verfügung stehen.Teststoff: Der Querschnittstest besteht aus 200 Multiple-Choice-Fragen zu allen Fachgebieten, die das Studium der Humanmedizin umfasst. Als Orientierung dient der aktuelle Studienplan.Bekanntgabe der vergebenen Plätze: Nach Absolvierung des Querschnittstests wird für jede*n Studienwerber*in der jeweilige Testwert ermittelt sowie die daraus resultierende Rangfolge erstellt (Rangliste).Zulassung zum Studium: Die Zulassung erfolgt ausschließlich zu Beginn des Sommersemesters.Antrag auf Anerkennung der Vorleistungen: Nach Durchführung der Zulassung zum Studium kann die Anerkennung der bereits absolvierten Studienleistungen beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nicht zwangsläufig alle Leistungen die für die Anmeldung zum Quereinstieg gültig waren, auch für das Studium anrechenbar sind.
Eine Anerkennung kann lt. § 78 UG bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen.
Die Anerkennung folgt den Inhalten der Studienpläne der Med Uni Graz. Dies kann dazu führen, dass Sie, trotz Ihrer bisher erbrachten Leistungen, noch Lehrveranstaltungen aus dem 1. Studienabschnitt absolvieren müssen, bevor Sie das Studium im 2. Studienabschnitt (klinischer Bereich) fortsetzen können. Das Absolvieren von Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt ist ohne Abschluss des 1. Studienabschnitts nicht zulässig.
Quereinstieg bedeutet daher nicht automatisch, dass Sie in ein höheres Semester eingeteilt werden!