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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #61
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    Liebe Kolleginnen/Kollegen,
    aktuell arbeite ich in einer Praxis als WBA für Allgemeinmedizin und möchte ja Hausarzt werden. Nun muss ich ins KH ab Januar 2023.
    Wie wir wissen, laut WBO (NRW);
    60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
    1. müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
    2. müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
    3. müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
    - können zum Kompetenzerwerb weitere 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen

    Ich bin ein ausländischer Arzt und habe langjährige Erfahrung in Notaufnahme und Praxis in meinem Heimatland, möchte jetzt in der inneren Medizin arbeiten. Was bedeutet eigentlich"6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet". Chirurgie? Geriatrie? Notaufnahme? oder ein weiteres Gebiet der inneren Medizin? Also, darf ich die restlichen 3 Jahre in der inneren Medizin arbeiten?
    VG



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  2. #62
    Diamanten Mitglied
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    24 Monate Praxis Allgemein.
    12 Monate stationäre Akutversorgung Innere.
    6 Monate anderes Gebiet - also weder Allgemein, noch Innere. Unmittelbare Patientenversorgung ist im ersten Abschnitt der WBO aufgeschlüsselt. Klassische Beispiele sind Anästhesie, chirurgische Disziplinen, Psych oder Neuro. Aber z.B. auch Transfusionsmedizin oder Radiologie.
    18 Monate - da kannst du Innere machen. Oder alternativ auch ein paar Monate in anderen Fächern Erfahrung sammeln (z.B. Uro, HNO, Neuro...)



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  3. #63
    Registrierter Benutzer
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    auch Geriatrie?
    Danke für die Antwort.



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  4. #64
    Assistenzärztin Avatar von Stefy
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    Hallo!

    wie versteht ihr diese "Aussage"

    Nachgewiesen werden müssen zum einen 36 Monate in der stationären Inneren Medizin.
    Davon können bis zu 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung auch im ambulanten Bereich angerechnet werden.
    Zum anderen ist der Nachweis von 24 Monaten in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erforderlich. Hierauf können bis zu sechs Monate Chirurgie angerechnet werden. Außerdem muss ein 80-Stunden-Kurs in Psychosomatischer Grundversorgung absolviert werden.

    kann ich zu den 24 Monaten in der Hausarztpraxis noch zusätzlich 18 Monate dranhängen oder muss es eine internistische Praxis sein?



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  5. #65
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    Zitat Zitat von D.Hollywood Beitrag anzeigen
    Muss jetzt aber echt ketzerisch fragen was genau die Klinik von diesen kurzzeit Assistenten hat? Wenn die immer nur ein halbes Jahr oder noch weniger bleiben, wie läuft dann die Einarbeitung ab ? Das ist doch jedes Mal Arbeit. Auch die dienstübernahme? Und warum sollte man gerade denen, die nur kurz bleiben, so viel erklären wollen? Wird da net eher in den eigenen Nachwuchs investiert? Wo ist der Haken?

    hängt das mit der „universitären Lehre“ zusammen?

    Kassieren die Kliniken dann wahrscheinlich die KV Förderung?
    Auch wenn das jetzt ca. 1 Monat zu spät kommt:

    An der Charité gibt es die Verbundweiterbildung ebenfalls, die Leute rotieren komplett durch alle Notaufnahmen. Das heißt man macht eine bestimmte Zeit Innere, Chirurgie, Päd, Gyn - alles hochfrequent in der Rettungsstelle eines Maximalversorgers.
    Und um jetzt deine Frage zu beantworten: " warum macht das die Klinik"?
    Die Idee ist wohl gut ausgebildete Fachärzte zu gewinnen die dann perspektivisch fest in der Rettungsstelle arbeiten (dann gern noch mit der ZB Klinische Akut und Notfallmedizin) um dauerhaft den Facharztstandard zu gewährleisten.

    Das Problem ist aktuell nur, dass ein Großteil der Assis nicht aus der verpflichtenden Rotation beim niedergelassenen Allgemeinmediziner zurückkehrt
    Scheinbar ist die Perspektive als Klinikhausarzt doch nicht zu verlockend...



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