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Zitat von
Holthusen
Korrekt.
Oder immer wieder zu hören d) der Zuweiser befindet sich in einer "Partnerschaft" mit der Klinik/MVZ und empfiehlt entsprechend weiter. Angeblich auch nicht fur fachlicher, sondern finanzieller Natur. Hört man zumindest, dass es sowas geben soll.
Wenn Dir sowas bekannt wird = Meldung an die Staatsanwaltschaft und KV. Das Prinzip "Überweisung gegen Entgelt" ist nämlich schlicht und ergreifend illegal. Falls keine greifbaren Tatsachen vorliegen, eben die Klappe halten anstatt ein verschwörerisches "hört man zumindest, dass es sowas geben soll" in die Welt zu setzen.
Bei allen Kooperationsmodellen zwischen dem ambulanten und stationären Sektor, die *mir* bekannt sind, sind die Verträge durch die KV im Vorfeld geprüft und abgesegnet worden. Kann ich auch nur jedem empfehlen, der Kooperationsmodelle plant-
Zitat von
Holthusen
Dann gibt es noch Werbung in Zeitschriften, lokale Zeitungen, im Internet, bei Google (Bezahlung dafür, dass man auf Platz 1 steht bei Suchergebnissen).
Wobei Mundpropaganda weitaus wirkungsvoller ist als Google, Zeitungen und Zeitschriften. Sieht man am Feedback bezüglich der Werbemaßnahmen immer wieder.