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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo Zusammen,
    wer kennt sich in der ambulanten Weiterbildung bzgl. Urlaubsvertretung/Praxisvertretung aus?
    Mein Chef geht in den Urlaub und möchte, dass ich dies nun übernehme. Meines Wissens nach dürfen Urlaubsvertretungen aber nur von Fachärzten durchgeführt werden. Wie wird das bei euch geregelt? Und wie sieht es mit der Praxisvertretung in dieser Zeit aus. Im letzten Weiterbildungsabschnitt sei dies wohl möglich. Was bedeutet das genau? Bezieht sich das auf die letzten drei Monate der Weiterbildungszeit oder auf das letzte Weiterbildungsjahr?



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  2. #2
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    Ich würde mich rein juristisch kategorisch weigern, ohne erreichbaren Facharzt in irgendeiner Praxis tätig zu sein.
    Die ÄK hat ja auch festgelegt, dass die Weiterbildung unter Anleitung zu erfolgen hat und die existiert natürlich nicht, wenn der einzige FA in Urlaub ist.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Danke für den Input!
    Telefonisch sei er wohl notfalls zu erreichen aber wie das dann natürlich tatsächlich laufen würde, sei mal dahin gestellt.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von Miri* Beitrag anzeigen
    Danke für den Input!
    Telefonisch sei er wohl notfalls zu erreichen aber wie das dann natürlich tatsächlich laufen würde, sei mal dahin gestellt.
    Neben den rechtlichen Aspekten, welcher Bonnerin angesprochen hat und die hier keinesfalls zu vernachlässigen sind, solltest du dir zusätzlich folgende Fragen stellen:

    - Kann ich Facharztstandard leisten? (Altassistent im 8. Jahr, Katalog voll, wartet nur auf Prüfungstermin bei der ÄK versus grade aus der Einarbeitung raus?)
    - Was sagt die Haftpflichtversicherung dazu?
    - Wie gedenkt der Praxisinhaber dir die Mehrleistung / das höhere Risiko zu vergüten?

    Wenn du über diese Fragen nachgedacht hast:
    Warum solltest du das machen?



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  5. #5
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    Ich wage Mal die These dass diese "Vertretung" nicht funktionieren wird.....



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