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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
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    Also wenn da nur steht „abgeschlossenes Medizinstudium“ wollen die keine approbationsurkunde sehen ?



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  2. #7
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Wenn man ein Medizinstudium abgeschlossen hat (nicht abgebrochen), dann sollte die Approbation wohl kein Problem sein. Warum sollte man die dann nicht beantragen?

    Wenn ausdrücklich ein Arzt gesucht wird, dann wirst du die Approbationsurkunde schon vorlegen müssen (Pharma z.B.). In anderen Bereichen werden selten ausdrücklich Ärzte sondern gerne nur „Mediziner“ gesucht (z.B. Verlage). Da ist die Urkunde nicht das Problem.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #8
    Diamanten Mitglied
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    Hängt davon ab, um welche Stelle und Tätigkeit es geht und was sonst noch in der Ausschreibung steht.

    Pharmaindustrie- ich denke die Approbation wird eher verlangt werden
    Medizinjournalismus - eher nicht (warum sollten sie).

    Aber es wird ganz vom Arbeitgeber und der Situation abhängen.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    Kann mir schon vorstellen, dass Leute keinen Bock auf die Zwangsmitgliedschaft und die -abgaben in der Kammer zu haben, wenn man ohnehin nicht ärztlich tätig ist.



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  5. #10
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    Ich persönlich hab da Bock drauf, weil die Alternative darin besteht Geld in der GRV zu versenken.



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