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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Eine Haftpflicht haben wir ja alle aber wie sieht es mit einer Rechtsschutzversicherung aus? Ich habe gelesen falls es zu einem Prozess kommt (der sich ja Jahre ziehen kann) die Anwaltskosten nicht von der Haftpflicht gezahlt werden. Stimmt das? Lohnt es sich?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Die Haftpflichtversicherung zahlt Kosten nur dann, wenn Du für etwas haftest und einen Schaden ausgleichen musst. Mit Gerichtsverhandlungen hat das erstmal nur bedingt zu tun.
    Allerdings wehren Haftpflichtversicherungen unberechtigte (Haftungs-)Forderungen für dich auch gerichtlich ab wenn Du sie mit der Regulierung eines Schadensfalls betraust. Dann decken sie auch nötige Anwaltskosten.

    Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt demgegenüber die Gerichtskosten, wenn Du verklagt wirst, oder selbst klagst. Das ist ein anderes Aufgabengebiet.
    Manchmal muss man, um sein Recht durchzusetzen, eben erst vor Gericht. Und das kann teuer werden. Weil sich die Anwaltskosten bei einigen Rechtsgebieten nach Streitwert errechnen. Und weil die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss.
    (Nicht überall. Vor Arbeitsgerichten z.B. trägt jede Partei nur die eigenen Kosten)

    Bei Rechtschutzversicherungen muss man bedenken, dass es oft viele Ausschlüsse gibt, die nicht versichert werden bzw. dass man die Kostendeckung für ein Verfahren erst beantragen muss. U.u. kann der Versicherer die Kostendeckung trotz Vertrag ablehnen, wenn er zu dem Schluss kommt, dass dein Gerichtsverfahren keine Chance auf Erfolg hat (klingt logisch- ist aber oft Anlass für Streit).

    Während eine Haftpflichtversicherung ein MUSS ist, gehört die Rechtschutzversicherung, nach Ansicht vieler, zu den verzichtbaren, sekundären Versicherungen. Gerade auch wegen der vielen Ausschlüsse.

    Ich selbst habe eine Rechtschutzversicherung und möchte sie nicht missen.
    Geändert von Nefazodon (29.08.2022 um 22:39 Uhr)



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  3. #3
    Diamanten Mitglied
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    Bist du angestellt oder selbständig?
    Als Angestellter im Krankenhaus wirst du üblicherweise aufgrund deiner Aktivitäten im Krankenhaus verklagt und da stellt dir das Krankenhaus entsprechende Anwälte zur Verfügung. Also wäre meine Überlegung dass man eine solche Versicherung dafür eigentlich nicht bräuchte.

    Ich hab dennoch eine Rechtschutzversicherung. Für alles. Privat, Auto, Beruf etc. und die ganze Familie einschließend. Und ich hab sie schon mehrfach in Anspruch genommen. Bei Autounfällen bei denen ich nicht schuld war. Der Erste hat es nicht eingesehen und erst mit Anwalt ging es schnell und vernünftig. Der Zweite hat es auch nicht eingesehen, es ging vor Gericht und ich hab Recht bekommen. Der Dritte usw...
    Letztlich hätte in all diesen Fällen immer der Unfallverursacher/-gegner die Kosten tragen müssen. Aber ohne Rechtschutzversicherung überlegt man es sich halt dann doch gern auch dreimal ob man den Weg bis vor Gericht geht. Ist immerhin ein gewisses Risiko und man weiß ja nicht wie das Gericht entscheidet.
    Und ein Nebeneffekt meiner Rechtschutzversicherung ist, dass ich schon ein paar Mal schriftliche Fragen an sie gestellt hab die mir dann ein Anwalt erläutert hat. Auch spannende Möglichkeit.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Danke! Ja bin angestellt geht eher um so Sachen wie Patientenverwechlung, falsches Bein amputiert, falschem Patienten irgendwas falsches verabreicht etc wo ich eindeutig „schuld“ bin oder nachlässig/fahrlässig gehandelt habe und Patienten gefährde. Ich würd natürlich dafür sorgen das die Versicherung dies beinhaltet „Spezial-Straf-Rechtsschutz für Ärzte“ oder so. Ich hab gehört das solche Rechtsstreits teilweise über Jahre gehen können oder deckt das die Haftpflicht mit ab?



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Madame Bouvier, das, was Du gerade beschreibst wird durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

    Sobald Du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest Du als erstes bei deinem Arbeitgeber die Information anfordern, welche Haftpflichtversicherung für das Klinikum bzw. die Mitarbeitenden besteht.
    Meist ist die Versicherung des AG schon ausreichend.

    Mit diesen Informationen kannst Du dann überlegen, ob es sich lohnt eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Würde sich z.B. lohnen, wenn Du nebenberuflich tätig werden willst und z.B. Sportgruppen betreust, oder wenn Du mal länger arbeitslos sein solltest.
    Überdies sind Berufshaftpflichtversicherungen für Assistenzärztinnen oft sehr billig.



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