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  1. #16
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    Baden-Württemberg will den ZVS Staatsvertrag,wie inzwischen auch Bayern,definitiv kündigen und die Unis selbst über die Zulassung entscheiden lassen,womit,wie im neuen Hochschulzulassungsgesetz dieser Länder beschlossen ,die Warteliste entfällt:

    http://www.tagesschau.de/aktuell/mel...0_REF2,00.html

    " Baden-Württemberg will ZVS entmachten



    Baden-Württembergs Ministerpräsident Teufel




    Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) will die Hochschulregulierung zur Ländersache machen. Er forderte den Bund zum Rückzug auf. Das Hochschulrahmengesetz und die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) sollten abgeschafft werden.

    Sein Land werde sich aus der operativen Steuerung der Hochschulen zurückziehen, kündigte Teufel an. Die Hochschulen müssten miteinander in Wettbewerb um Mittel und Studenten eintreten können. Reagiere die Bundesregierung nicht, werde Baden-Württemberg den ZVS-Staatsvertrag kündigen.

    Gebührenpflichtiges Studium
    Dann würde endlich die Erhebung nachlaufender Studiengebühren möglich, so der Ministerpräsident. Nach australischem Vorbild sollen die Gebühren ab den 1. Semester erhoben, aber erst nach Abschluss des Studiums und dem Erreichen eines Mindesteinkommens fällig werden. Dem steht bislang aber das Gebührenverbot für das Erststudium entgegen.

    Um dennoch Gebühren erheben zu können, hat Baden-Württemberg Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Auch Bayern, Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland streiten in Karlsruhe um die Studiengebühren.

    Keine Elite durch Zuwendungsbescheid
    Teufel forderte zudem die freie Auswahl von Studenten. Elite-Universitäten könnten nicht "per Zuwendungsbescheid" angeordnet werden. Baden-Württemberg habe bereits überdurchschnittlich in seine Hochschulen und Forschungseinrichtungen investiert. Die Hochschulen des Landes befänden sich dank der strukturell und thematisch gezielten Förderung auf der Rangliste ganz oben, betonte der Ministerpräsident.

    Auch in Bayern denkt man öffentlich über die Abschaffung der ZVS nach. Das Land will die Auswahlquote für die Universitäten ebenfalls auf 100 Prozent erhöhen. Der bisherige Einfluss der Vergabestelle sei unvereinbar mit einer wirklichen Unabhängigkeit der Hochschulen, erklärte Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel dem Nachrichtenmagazin "Focus".

    Dem Bericht des Nachrichtenmagazins zufolge könnten die Forderungen der Länder schon bald zumindest zur Hälfte erfüllt werden. So soll der Wissenschaftsrat mit Vertretern aus Lehre, Bund und Ländern Ende Januar beschließen, die Auswahl der Studenten zu 50 Prozent den Hochschulen zu überlassen.


    Stand: 18.01.2004 16:31 Uhr "
    Geändert von Contradoc (19.01.2004 um 10:30 Uhr)



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  2. #17
    Diamanten Mitglied Avatar von hobbes
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    Original geschrieben von Contradoc

    Gebührenpflichtiges Studium
    Dann würde endlich die Erhebung nachlaufender Studiengebühren möglich, so der Ministerpräsident. Nach australischem Vorbild sollen die Gebühren ab den 1. Semester erhoben, aber erst nach Abschluss des Studiums und dem Erreichen eines Mindesteinkommens fällig werden. Dem steht bislang aber das Gebührenverbot für das Erststudium entgegen.
    Die BW-Pläne sind sehr gut. Einzige Voraussetzung für die Erhebung von namhaften Studiengebühren wäre der freie Zugang zum Studium. Somit geschieht der Numerus clausus über Wirtschaft, d.h. lohnt es sich effektiv und damit ist ein Bedarf vorhanden Medizin zu studieren.
    hobbes



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  3. #18
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    Auch die Hochschulrektorenkonferenz will ,neben dem Wissenschaftsrat und mehreren Bundesländern die ZVS Staatsvertragskündigung/- abschaffung:

    Seite 2 TU( Berlin) intern Nr. 11 · November 2003 AKTUELL

    FotosS. 1: TU-Pressestelle (2), Collage: dtf
    S. 2: TU-Pressestelle (2), TU-Chemnitz

    Campus-Schau
    Unis sollen wählen dürfen

    /tui/ Eine schnelle Entscheidung über
    das Recht zur Auswahl der Studienanfänger
    durch die Hochschulen hat die Hochschulrektorenkonferenz
    gefordert. Im
    Bundestag liegt derzeit ein Bundesratsentwurf
    zur Änderung des ZVS-Auswahlverfahrens
    auf Eis. HRK-Präsident Gaethgens
    fordert ein vorrangiges Auswahlrecht
    für die Unis, und zwar durchgängig. (Anm.: Dies wird übergangsweise bereits mit dem sogenannten Modell 1 realisiert,das ab WS 04 greift,wonach die Wartequote auf 12,5% abgesenkt wird.)



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