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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,
    leider habe ich keinen Thread oder Post zu o.g. Tarif gefunden, würde aber gerne mit betroffenen Kollegen darüber diskutieren, wie ihr die Tarifrunde empfindet und wie mit einzelnen Änderungen in eurem Haus umgegangen wird. Anbei die konkreten Veränderungen:

    Entgelt:

    • Erhöhung des Tabellenentgelts, des Bereitschaftsdienstentgelts sowie des Einsatzzuschlages im Rettungsdienst um 3,35 Prozent ab 1. Juli 2022.
    • Individuelle Einmalzahlung in Höhe von rund 1.500 Euro bis 3.000 Euro für vollzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte (je nach Eingruppierung).

    Urlaub:

    • Ärztinnen und Ärzte erhalten ab dem 1. Januar 2022 einen zusätzlichen Urlaubstag.
    • Ab 1. Januar 2023 erhalten Ärztinnen und Ärzte, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr geleistet haben, einen weiteren Tag Zusatzurlaub.

    Rufbereitschaft:

    • Ab 1. Juli 2022 sind pro Kalendermonat bei Vollzeitbeschäftigung nicht mehr als 13 Rufbereitschaftsdienste (ein Rufbereitschaftsdienst umfasst maximal 24 Stunden) und weitere Dienste nur bei der Gefährdung der Patientensicherheit zu leisten. Ab dem 14. Rufbereitschaftsdienst je Kalendermonat erhält die Ärztin/der Arzt zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt einen Zuschlag von 10 Prozent, nach jedem weiteren dritten Rufbereitschaftsdienst erhöht sich der Zuschlag um jeweils weitere 10 Prozentpunkte.
    • Für die tatsächliche Inanspruchnahme in der Zeit zwischen 0 und 6 Uhr erhält die Ärztin/der Arzt zusätzlich zu dem Entgelt für Überstunden sowie für etwaige Zeitzuschläge erfasste Zeiten einen weiteren neuen Zuschlag in Zuschlag in Höhe von 50 Prozent des Rufbereitschaftsentgelts. Auf Wunsch der Ärztin/des Arztes kann dieser Zuschlag in Freizeit ausgeglichen werden.

    Bereitschaftsdienste:

    • Ab 1. Januar 2023 hat die Ärztin/der Arzt bei vollem Beschäftigungsumfang grundsätzlich innerhalb eines Kalendermonats nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten. Die Möglichkeit zur Ermittlung einer durchschnittlichen Zahl von Diensten über sechs Monate entfällt.
    • Die wichtige Möglichkeit, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften und Arbeitsleistungen am Wochenende bei Gefährdung der Patientensicherheit anordnen zu können, bleibt aber erhalten.

    Kleine Fachabteilungen:

    • Die Regelung für kleine Fachabteilungen wird in modifizierter Form verlängert.
    • Neu ist das Erfordernis der Zustimmung des Arztes/der Ärztin. Im Rahmen der Zustimmung kann eine höhere Zahl (mehr als sieben) an Bereitschaftsdiensten vereinbart werden.
    • Der Zuschlag zum Bereitschaftsdienstentgelt, der ab dem fünften Bereitschaftsdienst je Stunde zu zahlen ist, erhöht sich von 20 auf 25 Prozent je Stunde.

    Freie Wochenenden:

    • Ab 1. Januar 2023 darf ein Arzt/eine Ärztin grundsätzlich nur an zwei Wochenenden pro Monat zur Erbringung einer Arbeitsleistung eingeteilt werden. Dies gilt auch für Rufdienste.

    Elektronischer Heilberufsausweis:

    • Der Dienstgeber übernimmt ab 1. Januar 2022 die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Ärztinnen und Ärzte.

    https://caritas-dienstgeber.de/aktue...ifrunde-aerzte
    In meinem Haus ist nun die Frage, wie mit den Bereitschaftsdiensten umgegangen werden soll. Wir haben wenn es hochkommt ca. 12 Ärzte, die am BRD teilnehmen. Nächte erfolgen in 3er/4er Blöcken, zudem Spätdienste bis 20:30 (Mehrarbeit) und 12h-Wochenenddiensten (BRD). Die Regelung, dass nicht mehr als 4 BRD pro Monat geleistet werden sollen, kann bei uns eigentlich fast nicht angewendet werden, da pro Monat im Schnitt ca. 3-3,5 Nächte und ein WE-Dienst anfallen. Eine Überlegung war nun, dass das WE als Mehrarbeit eingestuft werden soll, damit es dann hinkommt. Ich bezweifle jedoch, dass das ausreicht. Die Frage wäre auch, was passieren soll, wenn jemand spontan ausfällt und der Dienst vertreten werden soll: Fällt jemand automatisch raus, der bereits im gleichen Monat 4 Nächte gemacht hat?
    Es wird demnächst ein Gespräch erfolgen, wie wir dies in der Abteilung handhaben wollen. Ich finde die Regelung auf jeden Fall gut, praktisch aber schwer umzusetzen. Gleichzeitig finde ich, dass dadurch etwas für die Assistenten herausspringen sollte, und nicht einfach die Regelung umgangen wird, indem man die Dienste umlabelt. Ich hatte gedacht, dass jeder zusätzliche Dienst bspw. doppelt vergütet wird.

    Habt ihr Ideen/Vorschläge dazu?



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Selbst der Abschluss der kirchlichen Häuser ist deutlich besser als TdL. Richtig gut Marburger Bund, ihr seid die besten.



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  3. #3
    Ein Huhn auf Reisen... Avatar von Moorhühnchen
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    Zitat Zitat von freak1 Beitrag anzeigen
    Selbst der Abschluss der kirchlichen Häuser ist deutlich besser als TdL. Richtig gut Marburger Bund, ihr seid die besten.
    Das gleiche dachte ich die Tage auch!!
    Ich trete meine neue Stelle erst in 4 Wochen an und kann daher noch nichts berichten. In meiner zukünftigen Abteilung gibt es auch nur Bereitschaftsdienste und nen Rufdienst im Hintergrund, wobei ich vorerst Vordergrunddienste machen werde und ggf. später in die Rufdienstgruppe wechsle.
    Für meinen ersten Monat dort bin ich mit 3 Mittwochs-Diensten und einem Samstag bei 80% TZ geplant. Passt mir erstmal so, auch wenn ich dann quasi schon "drüber" bin. Bleibt spannend, wie das dann umgesetzt wird.

    In meinem jetzigen Haus, das wo wir nach AVR Diakonie arbeiten, deren Abschluss dem der Caritas ja seeehr ähnlich ist, werden diese Regelungen geflissentlich ignoriert. Der dienstplanende OA macht seinen Job "aus Berufung" (freikrichlich) und setzt dies für alle Kollegen ebenso voraus. Ergo haben wir BD, der laut Zeiterfassung um 8:00 Uhr endet - wo wir eigentlich gerade mit der (sehr kurzen, aber dennoch) Intensivvisite beginnen. Zeiterfassung läuft elend, man soll alle Plus- und Minusminuten/-stunden händisch auf nem Zettel eintragen und dann darauf hoffen, dass der OA es ins elektronische System einträgt. Logisch, dass das nie stimmt.

    Als wir noch selber eintragen konnten (bis Juli 2021), lief das deutlich besser.

    Dienstplan für Oktober?? Tja, mal gucken, wann der dann kommt.....
    Von Januar bis jetzt hat die Anästhesie 190.000€ für Honorarärzte verbraten. Und da man ja nicht auf uns hören wollte, wird das ab Oktober wohl eher mehr werden.

    Zitat Zitat von Züschata
    In meinem Haus ist nun die Frage, wie mit den Bereitschaftsdiensten umgegangen werden soll. Wir haben wenn es hochkommt ca. 12 Ärzte, die am BRD teilnehmen. Nächte erfolgen in 3er/4er Blöcken, zudem Spätdienste bis 20:30 (Mehrarbeit) und 12h-Wochenenddiensten (BRD).
    Mal ganz doofe Frage: 3er und 4er-Blöcke bedeutet doch Schichtdienst und kein Bereitschaftsdienst oder bin ich da falsch?
    Geändert von Moorhühnchen (04.09.2022 um 11:44 Uhr)
    Don't be afraid of work - fight it!!





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  4. #4
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    Oh man, beneidenswerter Abschluss. Danke für Nichts, Marburger Bund.



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  5. #5
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Zitat Zitat von Züschata Beitrag anzeigen
    In meinem Haus ist nun die Frage, wie mit den Bereitschaftsdiensten umgegangen werden soll. Wir haben wenn es hochkommt ca. 12 Ärzte, die am BRD teilnehmen. Nächte erfolgen in 3er/4er Blöcken, zudem Spätdienste bis 20:30 (Mehrarbeit) und 12h-Wochenenddiensten (BRD).
    Züschata? Ok, mega lustiger Name, lieb’s! Hab’s bisher nicht geschnallt, bei mir steht immer Z?schata. Woran liegt das? Moorhühnchens Umlaut wird mir richtig angezeigt.



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