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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo zusammen,

    gibt es eine "Fortbildungspflicht" vom Klinikum bzgl. Budget für Kurse oder Freistellung für die Fortbildung?
    Wie läuft es ab und auf was habe ich hier Anspruch?

    Danke Gruß!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Dabei musst du unterscheiden zwischen Pflichtfortbildungen und "ich hab Lust drauf weil ich es geil finde" Fortbildungen.

    Bei ersteren zahlt das die Klinik und man wird in der Regel dafür freigestellt. Das betrifft mal grundsätzlich die Strahlenschutzkurse (wenn man sie braucht, Strahlenschutz für Mikrobiologen ist vielleicht nicht so wichtig) und in manchen Kliniken auch Sachen wie Notarztkurse, Hygienebeauftragtenkurse, Transfusionsbeauftragtenkurse etc.

    Und dann gibt es die Kurse die man gerne machen würde weil die so geil sind. Sono-Kurse, Manuelle Medizin, Facharzt-Vorbereitungskurse, endovaskuläre Kurse oder auch Kongresse etc... Das ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich. Ich hab es so kennen gelernt dass es meist zwei Konten gibt, ein Abteilungs-Fortbildungskonto und ein Drittmittelkonto. Und dann entscheidet der Chef nach Gutdünken oder nach bestimmten Regeln wer was machen darf. Und was man dann bekommt ist unterschiedlich. Das reicht von: gar nichts, über "die Hälfte" bis zu komplett alles = Fahrtkosten + Teilnahmegebühren + Freistellungsstunden + Geld wegen Auswärtstätigkeit.

    Anspruch hast du auf Kurse der Gruppe 1, wenn du sie tatsächlich brauchst. Alles andere sind Boni. Und ja, das kann ziemlich fies sein. Da gibt es dann den Einen der jährlich mehrere Kongressfahrten all incl bekommt und den Anderen der nicht mal einen Zuschuss zum Sono-Kurs bekommt. Ja, ist unfair. Aber isso.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #3
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    Zitat Zitat von anignu Beitrag anzeigen
    Dabei musst du unterscheiden zwischen Pflichtfortbildungen und "ich hab Lust drauf weil ich es geil finde" Fortbildungen.

    Bei ersteren zahlt das die Klinik und man wird in der Regel dafür freigestellt. Das betrifft mal grundsätzlich die Strahlenschutzkurse (wenn man sie braucht, Strahlenschutz für Mikrobiologen ist vielleicht nicht so wichtig) und in manchen Kliniken auch Sachen wie Notarztkurse, Hygienebeauftragtenkurse, Transfusionsbeauftragtenkurse etc.

    Und dann gibt es die Kurse die man gerne machen würde weil die so geil sind. Sono-Kurse, Manuelle Medizin, Facharzt-Vorbereitungskurse, endovaskuläre Kurse oder auch Kongresse etc... Das ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich. Ich hab es so kennen gelernt dass es meist zwei Konten gibt, ein Abteilungs-Fortbildungskonto und ein Drittmittelkonto. Und dann entscheidet der Chef nach Gutdünken oder nach bestimmten Regeln wer was machen darf. Und was man dann bekommt ist unterschiedlich. Das reicht von: gar nichts, über "die Hälfte" bis zu komplett alles = Fahrtkosten + Teilnahmegebühren + Freistellungsstunden + Geld wegen Auswärtstätigkeit.

    Anspruch hast du auf Kurse der Gruppe 1, wenn du sie tatsächlich brauchst. Alles andere sind Boni. Und ja, das kann ziemlich fies sein. Da gibt es dann den Einen der jährlich mehrere Kongressfahrten all incl bekommt und den Anderen der nicht mal einen Zuschuss zum Sono-Kurs bekommt. Ja, ist unfair. Aber isso.
    Vielen Dank! Das hat schon sehr geholfen!

    Gibt es bei Gruppe 2, wenigstens eine "Pflicht" freigestellt zu werden?
    Oder nichtmal das?

    Danke Gruß!



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  4. #4
    Kinder-Fraktion Avatar von THawk
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    Wieso sollte es da eine Pflicht zu geben?

    Nein. Teilweise sind Fortbildungstage pro Jahr im Arbeitsvertrag vereinbart, aber auch die kannst du nicht nach Belieben nehmen, sondern musst sie beantragen.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Mei, im TVÄ VKA steht was von drei Tagen unter §6 (9), bei anderen Tarifverträgen gibt es sicher Ähnliches. Der AG kann aber sagen "dafür schick ich dich zum Strahlenschutzkurs". Da steht ja nix von Wahlfreiheit.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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