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  1. #1
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    Hallo zusammen,

    ich habe meine gesamte Weiterbildung bei derselben Ärztekammer absolviert und mich auch dort zur Facharztprüfung angemeldet. Bei der Ärztekammer sagte man mir, dass ich mit einer Wartezeit von 4-5 Monaten, evtl. auch länger, rechnen muss.

    Da ich von meinem jetzigen Arbeitgeber sehr genervt bin, möchte ich nicht noch so lange weiter dort arbeiten. Mein Plan ist in meiner nächsten Stelle als Honorararzt in ANÜ zu arbeiten, was bedeutet, dass ich in bundesweit eingesetzt werden könnte.

    Muss ich mit Problemen hinsichtlich Ärztekammer und Facharztprüfung rechnen, wenn ich noch vor der Facharztprüfung die Stelle als Honorararzt beginne?

    Habt Ihr vielleicht ähnliche Situationen erlebt?



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  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Das dürfte kein Problem geben, du hast deine Weiterbildung ja abgeschlossen und bist zur Prüfung zugelassen.



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  3. #3
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    Hallo Philip,

    vielen dank für deine schnelle Antwort! Ist das eine vage Vermutung oder hast du dich mit dieser Frage und den entsprechenden Bestimmungen der Ärztekammer schon näher beschäftigt?



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Im Zweifelsfall rufst du deine Kammer an, schilderst die Situation und bekommst dort die einzig relevante Antwort, die für dich zählt.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Meine Erfahrungen zu diesem Thema:

    1. Um die Prüfung bei der Ärztekammer abzulegen, musst du Mitglied sein.
    2. wenn du wie in deinem Fall kündigst, musst du dich bei der Ärztekammer deines Wohnsitzes als Mitglied melden. Ist vielleicht die selbe Kammer.
    3. bei ANÜ müsstest du dich theoretisch sowohl bei der ÄK und auch beim Versorgungswerk deines Einsatzortes anmelden. Aber bei ANÜ mit kurzen Einsätzen von bis zu wenigen Monaten (bei mir waren es maximal 3Monate) sind beide so kulant und lassen einen die Beiträge bei deiner Stamm-ÄK und Versorgungswerk abführen.
    Bei mir hat die Dame vom Versorgungswerk alles erledigt. Ich habe ihr nur meine Einsätze regelmäßig gemeldet und entsprechende Verzichtserklärungen der anderen Versorgungswerke bekommen.



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