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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Liebes Forum!
    Eine kurze Frage zu meiner Sars-CoV-2-Infektion im Januar diesen Jahres. Ich war zu dieser Zeit auf unserer internistischen Intensivstation eingesetzt und habe mich in diesem Zeitraum infiziert, glücklicherweise kein schlimmer Verlauf.
    Der Infektionsort war zu hoher Wahrscheinlichkeit auf der Arbeit, hatte zu diesem Zeitpunkt einige COVID-19 Patienten am High-Flow, zeitweise war ich auch für eine Stunde in den jeweiligen Isozimmern.

    Ich habe die Infektion bei unserer kommunalen Unfallversicherung gemeldet, die wollten meinen pos. PCR-Nachweis und etwaige Ärzte bei denen ich in Behandlung war. Alles zugeschickt, habe mich heute telefonisch erkundigt wie der Stand ist.

    Aussage: Die Infektion ist hinterlegt, bekomme jedoch keine Bestätigung o.Ä. da kein längerer Arbeitsausfall war und keine Leistungen bezogen worden sind.

    Wisst ihr ob das ein regelrechtes Procedere ist? Ich würde gerne einfach ein Bestätigung von der KUVB erhalten, dass die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit auf der Arbeit war - und im Fall der Fälle, falls in einigen Jahren Folgekomplikationen nach Infektion sich zeigen - ich auf die berufliche Geschichte verweisen kann.

    Danke!
    LG
    Johannes



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Ok also du oder der Betriebsarzt hast eine "Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit" gestellt?
    Dann würde ich auf alle Fälle erwarten, dass es dazu eine schriftliche Stellungsnahme seitens der Unfallkasse gibt, ggf nochmals anrufen und dazu auffordern! Dann gucken was da drin steht und ggf Wiederspruch (die Aussage "kein längerer Arbeitsausfall oder Leistungen bezogen" ist irrelevant).



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    771
    Finde es halt schwierig zu beweisen, dass die Infektion wirklich auf der Arbeit stattgefunden hat. Wenn du FFP3 Maske etc. getragen hast, dann werden die ja argumentieren, dass du ein geringes Infektionsrisiko hattest. Außerdem welche Langzeitfolgen erwartest du denn? Halte ich persönlich für komplett übertrieben und den Ärger und Stress nicht wert.



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  4. #4
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
    Kumulative Voraussetzungen für eine BK-Anzeige zu COVID-19:
    * Personal in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen der Human- und Zahnmedizin, in wohlfahrtspflegerischen Einrichtungen und Laboratorien und
    * Kontakt mit COVID-19-infizierten Personen und
    * relevante Krankheitserscheinungen wie z.B. Fieber, Husten und
    * positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.

    Allgemeine Voraussetzungen für einen BK-Verdacht:
    * Personal in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen der Human- und Zahnmedizin, in wohlfahrtspflegerischen Einrichtungen und Laboratorien
    * Personen mit kurzfristigen Arbeiten in diesen Bereichen wie Warten, Instandsetzen oder Entsorgen
    * Tätigkeiten in der Gentechnik, Biotechnologie, in Abwasser- und Kläranlagen

    Liegen eine der genannten Diagnosen vor und war der/die Versicherte einer der genannten beruflichen Einwirkungen ausgesetzt, erstatten Sie bitte eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige .....
    Coronaerkrankung zählt halt zur BK3101.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Ich habe seinerzeits auch meine Corona-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen lassen. Das ganze ging über die Betriebsmedizin, die wollten von mir (weil die Unfallversicherung das gefordert hat) den PCR, die Indexpatienten, Arbeitsort etc. Nach einiger Zeit kam dann der Bescheid, dass es mir als Berufskrankheit anerkannt wurde. Ich hatte zwar auch einen milden Verlauf, aber über die längerfristigen Folgen wusste man damals noch nicht viel. Und im Prinzip wissen wir heute auch noch lange nicht alles. Wenn du die Möglichkeit hast, die Infektion als BK anerkennen zu lassen, dann mache es auf jeden Fall. Schaden kann es nicht.



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