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  1. #6
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Ein Promotionsstudium berechtigt nicht mehr zur Ausübung einer Werkstudententätigkeit. Bei Studentenjobs ist man daher meist raus, weil man für den Arbeitgeber deutlich höhere Lohnnebenkosten erzeugt.



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  2. #7
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Endoplasmatisches Reticulum Beitrag anzeigen
    Ein Promotionsstudium berechtigt nicht mehr zur Ausübung einer Werkstudententätigkeit. Bei Studentenjobs ist man daher meist raus, weil man für den Arbeitgeber deutlich höhere Lohnnebenkosten erzeugt.
    Bei maximal 1d/Woche wird das sicherlich ohnehin nicht über den Verdienst und Umfag eines Minijobs hinausgehen - in dem Fall wäre das formal auch keine reguläre Werkstudierendentätigkeit.

    @TE: Eventuell eine SHK/WHK-Stelle an dem Institut, an dem du tätig bist? 1d/Woche ist halt schon extrem wenig. Aushilfstätigkeit im Supermarkt, einem Café o.ä.? Da ist meistens ja eine so gewünschte, hohe Flexibilität möglich.



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  3. #8
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Ich kann dir leider keine PN schreiben.



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