Bei maximal 1d/Woche wird das sicherlich ohnehin nicht über den Verdienst und Umfag eines Minijobs hinausgehen - in dem Fall wäre das formal auch keine reguläre Werkstudierendentätigkeit.
@TE: Eventuell eine SHK/WHK-Stelle an dem Institut, an dem du tätig bist? 1d/Woche ist halt schon extrem wenig. Aushilfstätigkeit im Supermarkt, einem Café o.ä.? Da ist meistens ja eine so gewünschte, hohe Flexibilität möglich.