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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #16
    Registrierter Benutzer
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    Ich kann dieses Gerede über Gewerbe in diesem Thread nicht mehr lesen. Wir üben einen freien Beruf aus. Im täglichen Kampf um diese Freiheit riskieren Kolleginnen und Kollegen auf der ganzen Welt ihr Leben, wie derzeit z.B. im Iran.

    Liebe Kollegin, lieber Kollege, lassen Sie sich bitte von Ihrer Ärztekammer zu den ethischen Grundlagen unseres Berufe beraten oder suchen Sie das kollegiale Gespräch. Es wird doch sicher einen Stammtisch niedergelassener Kolleg*innen geben in Ihrer Nähe.
    Geändert von PsychoFan (03.11.2022 um 05:34 Uhr) Grund: Tippfehler



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  2. #17
    Registrierter Benutzer Avatar von OldBones
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    Ich verstehe ja nach wie vor nicht, warum man unbedingt Geld dafür verlangen "muss".
    Weil das die Berufsordnung so vorsieht.

    Auch sieht es das Berufsrecht vor, dass für eine Leistung kein Betrag UNTERHALB der Gebührensätze der GoÄ genommen werden darf. Das soll "Dumping-Angebote" verhindern.
    Nach oben hingegen darf man in einer Honorarvereinbarung nehmen, was man will.

    Kostenloses behandeln ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, siehe Musterberufsordnung, § 12 Absatz 2.


    Im Übrigen: Wenn es keinen Weiterbilder gibt, der eine Abrechnungserlaubnis hat, darf natürlich auch keine Ziffer abgerechnet werden.
    Im Rahmen deiner Kenntnisse darfst du aber dennoch soweit behandeln, wie du es kannst.

    Bedenke aber, dass du für Fehler natürlich trotzdem haftest.



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  3. #18
    The cake was a lie. Avatar von Endoplasmatisches Reticulum
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    Ich finde es ehrlich gesagt äußerst fragwürdig, dass ein approbierter Arzt erst unbezahlter Praktikant in einer Physiotherapie-Praxis sein will, sich dann ersatzweise autodidaktisch mit Lehrvideos eines gelernen Maschinenbauers ohne jede medizinische Ausbildung "weiterbildet", und sich am Ende noch darüber beschwert, Patienten nicht kostenlos behandeln zu dürfen ...

    Da ist so viel verkehrt auf so vielen Ebenen, ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.



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  4. #19
    Registrierter Benutzer
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    Einfach die Approbation zurückgeben, Heilpraktikerschein holen und all das ist möglich!



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  5. #20
    Registrierter Benutzer
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    Vielen Dank für die Nennung des relevanten Gesetzestexts.

    An die anderen: Was genau findet ihr denn daran so falsch oder absurd, dass jemand einfach Spaß hat nur mit seinen Händen diagnostizieren und therapieren zu können? Das Unentgeltliche bei der Sache? Wenn Geld meine Motivation dafür wäre, hätte ich mehrere Tausend Euro Kurs-und Übernachtungsgebühren nicht aus eigener Tasche bezahlt und Urlaub dafür genommen. Und da ich kürzlich eine neue Stelle angenommen habe, möchte ich mich kurz nach dem Start nicht schon gleich wieder beim Gewerbeamt anmelden und mit einer Nebentätigkeit daherkommen. Theoretisch könnte ich es bei meinem Arbeitgeber außerhalb der regulären Dienstzeiten anbieten; ich weiß nur nicht ob ich dafür Überstunden machen dürfte (da es ja nicht zur Kerntätigkeit zählen würde). Die Dokumentation wird sehr genau genommen und auch Kollegen schreiben sich alle alles auf, scheinen auch zu erwarten, dass das jeder macht und nichts undokumentiert bleibt.
    Das Problem bei der Sache ist, dass ich hier kein Feedback durch einen erfahrenen Therapeuten hätte, und genau darin würde ich ja den Mehrwert in einer kostenlosen Mitarbeit sehen, dass man als Gegenleistung so was bekommen und von Erfahreneren lernen könnte.



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