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24 ÄApprO Abs 3 "die Prüfungskommission soll". Gibt's an meiner Uni seit 2019, ist wohl Histopräparate anschauen, zeichnen und in Zusammenhang bringen.
Findet an unserer Uni zB nie statt. Hat wohl noch nie jemand geklagt hier. Präzedenzfälle gibt es aber schon in manchen Bundesländern, ein Link zu einem Urteil wurde auch irgendwo schonmal gepostet...
Die mündliche Teil des Physikums heißt offziell mündlich-praktischer Teil.
Approbationsordnung § 24 Abs. 3 besagt
Bei einem Bonner Medizin Studenten fand keine praktische Vorprüfung statt. Er fiel durch.Die Prüfungskommission soll dem Prüfling vor dem Prüfungstermin praktische Aufgaben stellen und ihm aufgeben, deren Ergebnisse bei der Prüfung mündlich oder mittels Vorlage eines schriftlichen Berichts darzulegen und zu begründen.
Das Oberverwaltungsgericht Aachen sprach ihm einen weiteren Prüfungsversuch zu:
Zur Begründung hat der 14. Senat ausgeführt: § 24 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte sei eine sogenannte Soll-Vorschrift. Diese seien im Regelfall für die Behörde rechtlich zwingend und verpflichteten sie, grundsätzlich so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt sei. Im Regelfall bedeute das „Soll“ ein „Muss“.Mehr Details hier:Auch bestehe die konkrete Möglichkeit, dass der Kläger bei einer unter Beachtung der Vorschrift durchgeführten Prüfung ein anderes Prüfungsergebnis erzielt hätte.
https://schaefer-berkels.de/pruefung...aben-erhalten/
Geändert von Gruenschnabel (08.10.2022 um 00:12 Uhr) Grund: Tippfehler, Ergänzung
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