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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied
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    24 ÄApprO Abs 3 "die Prüfungskommission soll". Gibt's an meiner Uni seit 2019, ist wohl Histopräparate anschauen, zeichnen und in Zusammenhang bringen.



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  2. #27
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von h3nni Beitrag anzeigen
    24 ÄApprO Abs 3 "die Prüfungskommission soll". Gibt's an meiner Uni seit 2019, ist wohl Histopräparate anschauen, zeichnen und in Zusammenhang bringen.
    Hab dank.

    Ach der Kram, ja war hier auch Histo/Zeichnen....



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  3. #28
    Registrierter Benutzer
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    Findet an unserer Uni zB nie statt. Hat wohl noch nie jemand geklagt hier. Präzedenzfälle gibt es aber schon in manchen Bundesländern, ein Link zu einem Urteil wurde auch irgendwo schonmal gepostet...



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  4. #29
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    Zitat Zitat von Coxy-Baby Beitrag anzeigen
    Was meinst du mit praktischer Vorprüfung und könntest du dies im Kontext der Approbationsordnung darlegen?
    Die mündliche Teil des Physikums heißt offziell mündlich-praktischer Teil.
    Approbationsordnung § 24 Abs. 3 besagt
    Die Prüfungskommission soll dem Prüfling vor dem Prüfungstermin praktische Aufgaben stellen und ihm aufgeben, deren Ergebnisse bei der Prüfung mündlich oder mittels Vorlage eines schriftlichen Berichts darzulegen und zu begründen.
    Bei einem Bonner Medizin Studenten fand keine praktische Vorprüfung statt. Er fiel durch.
    Das Oberverwaltungsgericht Aachen sprach ihm einen weiteren Prüfungsversuch zu:
    Zur Begründung hat der 14. Senat ausgeführt: § 24 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte sei eine sogenannte Soll-Vorschrift. Diese seien im Regelfall für die Behörde rechtlich zwingend und verpflichteten sie, grundsätzlich so zu verfahren, wie es im Gesetz bestimmt sei. Im Regelfall bedeute das „Soll“ ein „Muss“.
    Auch bestehe die konkrete Möglichkeit, dass der Kläger bei einer unter Beachtung der Vorschrift durchgeführten Prüfung ein anderes Prüfungsergebnis erzielt hätte.
    Mehr Details hier:
    https://schaefer-berkels.de/pruefung...aben-erhalten/
    Geändert von Gruenschnabel (08.10.2022 um 00:12 Uhr) Grund: Tippfehler, Ergänzung



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  5. #30
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    Zitat Zitat von Atana Beitrag anzeigen
    Findet an unserer Uni zB nie statt. Hat wohl noch nie jemand geklagt hier. Präzedenzfälle gibt es aber schon in manchen Bundesländern, ein Link zu einem Urteil wurde auch irgendwo schonmal gepostet...
    Damit sind alle mündlichen Physikums-Prüfungen deiner Uni rechtlich angreifbar, wenn es tatsächlich nie praktische Vorprüfungen gibt.



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