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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Platin Mitglied Avatar von nightingale
    Mitglied seit
    25.11.2002
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    706
    Diese Regelung gibt's auch im schönen Niedersachsen nicht.
    Entweder
    - Ausbildung+ Zusatzausbildung, beides im Med. Bereich (und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob das noch möglich ist) oder

    - 5 Jahre berufstätig incl. Ausbildung + Fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung (Prüfung, ZVS)

    Ich wage mal, die Ernsthaftigkeit dieses Threads anzuzweifeln.



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  2. #7
    Chirurgenbändiger
    Mitglied seit
    19.10.2002
    Ort
    war die Emma H.
    Semester:
    2. WBJ AINS
    Beiträge
    348
    Hey Hibbert!

    Jetzt weißt du, was du zu tun hast.....

    Werd FRISÖR

    Gruß
    Felix

    Das Bier zahle ich....
    ....und vom Himmel komm sie her!!



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  3. #8
    -= Harnverhalter =- Avatar von Die Niere
    Mitglied seit
    25.11.2002
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    Studieren in Kiel, Arbeiten in der Schweiz
    Semester:
    FA / OA
    Beiträge
    11.404
    Original geschrieben von Felix@112
    Hey Hibbert!

    Jetzt weißt du, was du zu tun hast.....

    Werd FRISÖR

    Gruß
    Felix

    Das Bier zahle ich....
    Das war schon der Spruch unseres Oberanatomens: "Wenn Sie Medizin studieren, weil sie einen weissen Kittel tragen möchten, werden sie Friseur!"

    RIP

    gruesse, die niere
    “Don't waste your time on jealousy. Sometimes you're ahead, sometimes you're behind. The race is long, and in the end, it's only with yourself” - Mary Schmich (Chicago Tribune)



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  4. #9
    Sic transit gloria mundi Avatar von Cranium
    Mitglied seit
    22.10.2003
    Beiträge
    1.289
    DU bist sein Liebling?
    Na ja gut, aber auf Platz zwei stehe ICH!

    Gruß Cranium
    homo homini lupus



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  5. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von juli007
    Mitglied seit
    11.09.2003
    Ort
    Emma H. (MH-Hannover)
    Semester:
    1. Klinisches
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    24
    Also zur beantwortung eurer Fragen!

    Man kann in Niedersachsen mit dem Meisterbrief (ob Friseurhandwerk oder ein anderes) an einer Universität Medizin oder ein anderen Studiengang studieren.
    Die Zugangsberechtigung ist der Meisterbrief und der NC berechnet sich aus der Durchschnittsnote des Meisterbriefes, welche nochmals (im letzten Jahr warens -0,3) Notenpunkte verändert wird.
    Die zuständige Universität stellt einem dann ein Schreiben mit dem NC aus. Mit diesem Schreiben bewirbt man sich bei der ZVS.
    Dort fällt man aber in eine andere Regelung (so wurde mir von der netten Dame der ZVS gesagt) und kommt dann zu fast 90% an die Uni welche den NC errechnet hat.
    Ich weiß natürlich jetzt im Januar noch nicht zu 100% das es klappt aber eine 90% Chance wurde mir zugesagt! Die berechnung findet erst im Juni statt. Jedoch wird die durchschnittsnote aus meinem Meisterbrief nie schlechter werden!

    Ich hoffe ich hab so ein Paar fragen beantworten können!
    Ihr könnt ja auch noch mal auf die Hompage:
    www.studieren-in-niedersachsen.de



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