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aber wozu dann ein Konsil beim Facharzt extra ?
Sie ist ja zur U9 da. Bei der U9 wird standardmäßig ein Sehtest gemacht ! Das ist absoluter Standard.
Den macht aber der Kinder-oder Hausarzt.
Zudem geht es ja nicht darum, dass die Visusbestimmung an sich nutzlos wäre,
sondern dass das Labor sinnlos sein soll ? Hä? Das Labor ist die einzige Untersuchung die in keiner U-Untersuchung gemacht wird
und mithilfe dessen man eine ganze Reihe an Störungen kostengünstig ausschließen kann.
Warum soll denn das Labor sinnlos sein ?
Ein einfacher Sehtest wird die Ursachen von Kopfschmerzen bei einem Kind nicht aufdecken. Solche Kopfschmerzen rühren entweder von einer unerkannten Hyperopie (Weitsichtigkeit) her, die problemlos beim normalen Sehtest bis zu einem Visus von 1,2 bis 1,6 kompensiert werden kann (Akkommodation heißt das Zauberwort), oder von einem versteckten Schielen, das beim Sehtest dem Kinderarzt auch nicht auffällt. Also, wenn man die Augen als Ursache für Kopfschmerzen in Betracht zieht, gehört das Kind mindestens beim Augenarzt vorgestellt - besser noch beim Augenarzt mit Sehschule.
Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!
„Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)
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Feuerblick , dir liegt glaube ich die Textangabe ja nicht vor.
Der Fall ist so aufgebaut , dass das 5-jährige Mädchen zur U-9 kommt
mit Kopfschmerzen seit Monaten alle 4 Wochen.
Zur U8 war noch alles ok.
Dann heißt es: Bevor sie die Praxis verlassen, welche 4 Maßnahmen werden noch gemacht ?
Da die U-9 Untersuchung aber einen Sehtest beinhaltet, jedoch keinerlei Angabe dazu im Text steht:
Wie soll man daraus schließen , dass der U-9 Sehtest auffällig war ? Wenn nichts im Text steht.
Wenn die U-9 bereits den Sehtest beinhaltet , aber keinerlei Angaben zum Ergebnis im Text sind , wie will man
daraus ein Konsil beim Facharzt für Augenheilkunde schließen??
Und die Sinnlosigkeit des Labors ist immer noch nicht dargelegt.