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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,

    ich bin aktuell in meinem 4. Weiterbildungsjahr zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Ich habe während meiner Weiterbildungszeit einen Abschnitt in einer Suchtklinik (Rehaklinik) gearbeitet. Die Reha-Entlassberichte gelten ja für die Rentenversicherungen als sozialmedizinische Gutachten und der Chef sagte mir damals, dass diese eben auch als Gutachten für die Facharztprüfung dienen.
    Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht? Irgendwie bleibt bei mir doch ein letzter Zweifel, ob die Reha-Entlassberichte als Gutachten bei der Prüfung anerkannt werden.

    Vielen Dank für eure Hilfe!



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  2. #2
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Im Zweifelsfall eine Mail an die zuständige LÄK, die können dir das sogar rechtsverbindlich sagen.



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    In Westfalen-Lippe wurden sie nicht anerkannt.



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  4. #4
    The Dark Enemy Avatar von morgoth
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    Im Saarland wurde nicht nach Gutachten gefragt.
    Diesen Copy-Paste-Monster über 15 Seiten aka Rehaentlassungsberichte würde ich aber keinen allzu grossen Stellenwert geben - klar, für die DRV ist es praktisch, wenn sie die ganzen "über 6/über 6"-Einstufungen als Gutachten ansehen.



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