Ich bin kein Jurist, aber meine persönliche Einschätzung zu dem Thema ist:
1. Eine Befristung zum Zwecke der Weiterbildung ist natürlich rechtens. Üblicherweise *sollen* diese Befristungen sich mindestens über die Hälfte der Weiterbildungszeit erstrecken, also mindestens 2 Jahre. *Sollen* heißt jedoch, dass es ein frommer Wunsch ist, keine Pflicht.
2. Diese Frage ist wesentlich interessanter, da meiner Meinung nach strittiger: Ich persönlich meine, dass es durchaus rechtens sein kann, eine Rotation fest in deinen Vertrag zu schreiben, auch wenn damit das knüpfen eines weiteren Vertrages verbunden ist.
Das führt natürlich zu dem Problem, dass Du den Inhalt des weiteren Vertrages noch gar nicht kennst, und vielleicht steht dort etwas, was Du nicht unterzeichnen möchtest. Und DANN stellt sich natürlich die Frage, was dann mit den Verpflichtungen aus dem ersten Vertrag wäre, und ob Du schon durch diesen ersten Vertrag *verpflichtet* sein könntest einen weiteren abzuschließen.
Ich glaube, dass es durchaus möglich sein könnte, solche Verpflichtungen in einem Vertrag zu schließen.
In der Wirtschaft scheint es Vorab-Verträge vor Verhandlungen durchaus zu geben. Siehe z.B. auch Twitter-Übernahme durch Elon Musk.
In der Situation eines normalen Assistenzarztes glaube ich, dass Du immer noch den ersten Vertrag kündigen könntest, wenn dir der Vertrag der Rotationsstelle nicht zusagt. Rein praktisch betrachtet.
Worum soll es denn hier überhaupt gehen? Hat dir jemand einen Arbeitsvertrag unterbreitet, der soetwas vorsieht und dir nicht gefällt? Dann unterzeichne ihn nicht...
EDIT: Ansonsten empfiehlt es sich bei spezielleren Fragen einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren....