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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo,
    hat hier schon mal jemand längere Zeit, also mindestens mehrere Monate, als Honorararzt im gleichen Haus gearbeitet, ohne bereits Facharzt zu sein? Ich kenne einige, die das gemacht haben und kenne zumindest einen Fall, wo die ÄK diese Zeit als Weiterbildungszeit anerkannt hat (müsste RLP gewesen sein). Klar entscheidet das jede ÄK individuell, aber ich bin auf der Suche nach einer Argumentationsgrundlage und nach Kriterien, die erfüllt sein müssen, zum Beispiel Vollzeit, durchgehend, hauptberuflich, Vergütung, WB-Ermächtigung, Zeugnis. Die wären auch alle erfüllt. Ein fehlender WB-Vertrag wäre zum Beispiel ein Gegenargument.
    Gibt es hier Erfahrungsberichte?



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  2. #2
    Nevergiveup Avatar von Anne1970
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    Ein Weiterbildungsvertrag ist Vorraussetzung. Punkt. Für mich gibt’s da keinen Spielraum.
    Wenn du als selbstständiger Honorar-Arzt tätig warst, sowieso nicht. Wenn du, wie meist üblich, in „Arbeitnehmerüberlassung“ gearbeitet hast, bist du bei der verleihenden Firma angestellt. Hier gibt’s eine Höchstdauer für die Zeit der Überlassung. Wie du da gleichzeitig einen Weiterbildungsvertrag mit dem Entleiher ( und ggf. eine WB- Vereinbarung mit einem Weiterbildungsermächtigten) haben könntest, erschließt sich mit nicht.
    Geändert von Anne1970 (11.11.2022 um 04:09 Uhr)
    Wissen macht nichts.



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  3. #3
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    Ich habe zwei Kollegen, ohne FA, die als Honorararzt arbeiten (nicht in meiner Fachrichtung), die machen keine Dienste mit, aber bekommen das meines Wissens nicht angerechnet. Zumindest kein log Buch. Die wollen Scheins nur Assistenzarzt bleiben, weil keine Verantwortung.



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  4. #4
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    Zitat Zitat von D.Hollywood Beitrag anzeigen
    Ich habe zwei Kollegen, ohne FA, die als Honorararzt arbeiten (nicht in meiner Fachrichtung), die machen keine Dienste mit, aber bekommen das meines Wissens nicht angerechnet. Zumindest kein log Buch. Die wollen Scheins nur Assistenzarzt bleiben, weil keine Verantwortung.
    Just my 2 Cents, aber es gehört schon eine ordentliche Portion Selbstbewußtsein und Selbstüberschätzung dazu, ohne Facharztstatus Honorarztdienste auf freiberuflicher Basis zu machen.

    Gar nicht mal wegen des Könnens an sich (einen Tag nach der FA-Prüfung ist man auch nicht schlauer), aber rein rechtlich würde ich mir das nie anziehen. Wenn auch nur ein Hauch von irgendwas daneben geht, steht man so schnell im argumentativen Regen, da schützt einen keiner mehr. Man ist ja nicht in der Weiterbildung...

    Gibt meines Erachtens NULL Gründe, die paar Jahre noch seine Weiterbildung nicht abzuwarten. Geldnot kann es nicht alleine sein..



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  5. #5
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    "weil keine Verantwortung"

    seit wann denn?



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