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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Diamanten Mitglied
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    Es werden viele Stellen für erfahrene Assistenzärzte ausgeschrieben. Wenn Kliniken Nicht-FÄ engagieren, sollte eben entsprechender Support vorhanden sein. Meiner Erfahrung nach werden aber trotz des etwas höheren Stundensatzes ganz klar FÄ bevorzugt.

    Ich selbst hatte mit 3 Jahren Erfahrung einige Dienste in einer Notaufnahme übernommen.

    Als WB-Zeit wird das aber meines Wissens nicht anerkannt. Sind ja auch niedere Beweggründe, die du da nennst



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  2. #7
    Dunkelkammerforscher Avatar von freak1
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    Zitat Zitat von hebdo Beitrag anzeigen
    Meiner Erfahrung nach werden aber trotz des etwas höheren Stundensatzes ganz klar FÄ bevorzugt.
    Natürlich. Ohne FA musst du ja für die Anforderungen in vielen Klinik dann noch einen Hintergrund mit FA bezahlen.

    Den FA setzt du alleine hin und musst nichts überwachen. Er trägt die Verantwortung. Und wie schon erwähnt ist bei Fehlern die Argumentation als FA deutlich einfacher, als als Fast-FA...



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  3. #8
    SOS H20 Tatütata Avatar von Dooly
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    Zitat Zitat von Anne1970 Beitrag anzeigen
    Ein Weiterbildungsvertrag ist Vorraussetzung. Punkt. Für mich gibt’s da keinen Spielraum. (…) und ggf. eine WB- Vereinbarung mit einem Weiterbildungsermächtigten (…)
    Was genau sollte der WB Vertrag bzw. die WB Vereinbarung umfassen? Auf der Seite meiner LÄK habe ich unter den Begriffen Weiterbildungsvertrag oder -vereinbarung nichts gefunden. Ich habe lediglich einen Standard Arbeitsvertrag meiner UK.



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  4. #9
    Diamanten Mitglied
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    5. WBJ Psychiatrie
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    Normalerweise steht im Arbeitsvertrag ja etwas wie "als Arzt in Weiterbildung im Bereich der..." oder "zur Vermittlung der Inhalte der Weiterbildung zum Facharzt für...", o.ä.

    Das ist damit glaub ich einfach gemeint.



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  5. #10
    Diamanten Mitglied
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    Im Arbeitsvertrag ist nicht wichtig, ob darin eine Anstellung zur Weiterbildung erwähnt wird. Kenne viele FÄ und OÄ, in deren Vertrag keine Weiterbildung erwähnt ist und die danach trotzdem eine ZB oder Facharztanerkennung erlangt haben. Wichtig ist, was einem im Logbuch und Zeugnis bescheinigt wird.

    Für die Ärztekammer ist der Arbeitsvertrag wichtig, weil dort der Arbeitsumfang und eine adäquate Vergütung bescheinigt wird.



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