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@h3nni: komm lass cartablanca in Ruhe. Die Frage war offensichtlich witzig/ironisch gemeint und hat auch nichts mit der eigentlichen Frage zu tun. Denn wenn es nicht ironisch gemeint wäre, dann... egal. Lassen wir das.
Wobei ich auch sagen muss bzgl. deiner Antwort: wieso soll nicht auch ein Vordergrund in den OP gehen können? Und manchmal brauch man tatsächlich zu dem Vordergrund-Facharzt auch einen Hintergrund-Oberarzt. Hat zum Beispiel was mit der Stufe eines Trauma-Zentrums zu tun usw. Das wird aber irgendwann so speziell und ist soweit weg von der eigentlichen Frage.
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: rein formal hat man als Honorararzt keinen Anspruch auf Anerkennung. Punkt. Ob eine Landesärztekammer dies dann trotzdem anerkennt oder nicht bleibt der Landesärztekammer überlassen und kann z.B. in Bayern über §10 der WBO (Anerkennung gleichwertiger Weiterbildung) erfolgen indem man versucht nachzuweisen dass die zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen gegeben waren. Also eben genau die erwähnten Sachen wie "Vollzeit, durchgehend, hauptberuflich, Vergütung, WB-Ermächtigung, Zeugnis". Wie gesagt: das kann klappen, muss aber nicht.
Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.