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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich habe zu meinem Weiterbildungsvertrag eine schriftliche Nebenabrede bzgl. der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung (diese ging ca. 1,5 Jahre und endete Juni 2022). In diesem Fortbildungsvertrag sind die Kosten für die Teilnehmergebühren, Fahrtkosten als auch Übernachtungskosten aufgelistet mit einer Gesamtsumme (sagen wir mal 5000 Euro).
    Nun ist es so, dass mein Arbeitgeber die Teilnehmergebühren bezahlt hat, Übernachtungskosten sind nicht vorhanden, da die Veranstaltung an meinem Wohnort stattfindet. Fahrtkosten trage ich selbst.

    Ein Bestandteil des Fortbildungsvertrages ist die Rückzahlungspflicht der Gesamtsumme, sofern der Arbeitnehmer nicht 24 Monate ab Ende der Veranstaltung im Unternehmen verbleibt. Bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses reduziert sich der zu zahlende Betrag jeweils um 1/24, abhängig von den im Unternehmen verbliebenen Monaten. Mal hypothetisch angenommen, dass ich zu Ende nächsten Jahres das Unternehmen verlassen würde, muss ich dann nur die tatsächlich vom Haus übernommenen Kosten (also zb Teilnehmergebühren minus die anteilige Restlaufzeit) bezahlen oder muss ich dann auch Übernachtungskosten bezahlen, obwohl die Klinik die gar nicht gezahlt hat?



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Beiträge
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    Logischerweise nur die tatsächlich angefallenen Kosten.

    Für mich eher interessant ist was das für eine Fortbildungsmaßnahme war. Ärztlich? Über eineinhalb Jahre? Ohne nebenbei zu arbeiten? Klingt komisch. Kann ja gar nicht in Vollzeit gewesen sein, oder? Ansonsten wäre https://www.aul-seminare.de/urteil-b...ungen/2020-12/ interessant.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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