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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    11.11.2009
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    13
    Hat jemand eine Ahnung, ob und wie man Berufshaftpflicht, insb. "grobe Fahrlässigkeit" in der Schweiz absichert, wenn man als angestellter Arzt in einem Spital arbeitet? In Deutschland wird das ja überall angeboten, aber der Versicherungsschutz gilt eben nicht für Tätigkeit in der Schweiz. Bei Schweizer Versicherern wird das nur für Selbstständige angeboten, aber dadurch wären ja die Spitalärzte deutlich schlechter gestellt!



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    1.893
    Nun, wenn es kein Angebot am Markt gibt, gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten: entweder das zu versichernde Risiko ist so groß, dass eine Versicherung nicht erschwinglich wäre bzw. für den Versicherer nicht rentabel ODER das Risiko besitzt in der Praxis keine Relevanz und deswegen gibt es keine Nachfrage.

    Ich würde an deiner Stelle einfach die Kollegen fragen, wie sie versichert sind. Außerdem könntest Du noch bei der Schweizer Ärztekammer (oder wie auch immer das in der Schweiz heißt) nachfragen, ob es Informationen dazu gibt.
    Wenn keiner Informationen dazu hat, ist es möglich, dass das Problem nicht relevant ist.



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  3. #3
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
    04.07.2012
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    510
    Ich kenne niemanden, der angestellt ist, und eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Das läuft alles über den Arbeitgeber.



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  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Philip_MHH
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    Zitat Zitat von ProximaCentauri Beitrag anzeigen
    Ich kenne niemanden, der angestellt ist, und eine Berufshaftpflichtversicherung hat. Das läuft alles über den Arbeitgeber.
    Zugegeben. Ich kenne nur die deutsche Situation. Aber ich habe auch als Klinikarzt Runge Berufshaftpflicht und viele Kollegen auch. Du weißt nie was der Arbeitgeber versichert. Du wirst vielleicht auch mal außerhalb der Klinik ärztlich tätig ( nebentätigkeit , erste Hilfe usw) wo der Arbeitgeber dich nicht absichert. Und beispielsweise habe Ist bei mir auch der Verlust von Schlüsseln mitversichert. Das kann bei schliessanlagen mal schnell ein paar tausend Euro teuer werden…



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    31.08.2018
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    Du weißt nie was der Arbeitgeber versichert.
    @Philip_MHH: Naja, deswegen ist der erste Schritt, wenn man sich damit beschäftigt, beim Arbeitgeber nachzufragen, wie man dort haftpflichtversichert ist und sich die Versicherungsbedingungen schriftlich bestätigen zu lassen.
    Eine kurze Anfrage bei der Personalverwaltung sollte kein Problem sein. Viele werden dann feststellen, zumindest in D, dass sie relativ gut abgesichert sind.

    Aber ja, ich habe dennoch auch eine eigene BHV: für den Fall, dass ich mal einem Nachbarn oder Bekannten helfe, oder auch für den Fall eines Stellenwechsels...ich schlafe damit auch wesentlich ruhiger.



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