In den Bedingungen meines Spitals steht, dass das Spital bei grober Fahrlässigkeit Regress auf den Mitarbeiter nehmen kann. In deutschen BHV kann man sich als angestellter Arzt im Krankenhaus versichern, bei Schweizer Versicherern geht das nicht, die bieten das nur für Selbstständige oder Belegärzte an. Somit ist die Grobfahrlässigkeit das eigene Risiko des angestellten Krankenhausarztes in der Schweiz, eine deutliche Benachteiligung gegenüber Selbstständigen Ärzten in der Schweiz und angestellten Ärzten in Deutschland. Das ist aus meiner Sicht ein grosser und nicht sehr bekannter Nachteil für Ärzte, die in der Schweiz arbeiten und ein Argument, wieder zurück nach Deutschland zu gehen, wenn man nicht irgendwann eine böse Überraschung erleben will. Immerhin liegt die Wahrscheinlichkeit, als Arzt im gesamten Berufsleben keinen Zivilprozess am Hals zu haben nur bei 30%.