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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #96
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von dadüdada123 Beitrag anzeigen
    Anschaffungen als Werbungskosten oder EÜR?
    Aus meiner Sicht sind Anschaffungen für die Tätigkeit als Notarzt ganz klar bei der EÜR zu sehen. Als Werbungskosten würde ich nur Sachen für meine Angestelltentätigkeit machen.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  2. #97
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Ich ordne sachlich nach jeweiliger Zugehörigkeit zu. Steuerlich macht es denke ich auch, keinen Unterschied. Mindert ja beides das zu versteuernde Einkommen (vorausgesetzt man ist bei der nicht selbständigen Einkommensart über der Pauschale).



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  3. #98
    Registrierter Benutzer
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    3
    Ich möchte nochmal kurz auf den SGB IV 23c eingehen. Hier steht ja "eindeutig":

    (2) Einnahmen aus Tätigkeiten als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst sind nicht beitragspflichtig, wenn diese Tätigkeiten neben
    1. einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder
    2. einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung
    Mich würde interessieren, aus welchem Grund "außerhalb des Rettungsdienst" mit eingefügt ist. Man könnte sich vorstellen, dass verhindert werden soll, dass sich NA für 15 Stunden bei einem RD-Träger anstellen lassen, und den Rest in der gleichen Firma über ein Honorar verdienen. Dennoch ergeben sich Fragen:

    a) Kann man 15h ausserhalb einer ärztlichen Tätigkeit angestellt sein?
    b) Kann man sich in Vollzeit als NA anstellen lassen, und bei anderen RD-Trägern auf Honorar arbeiten?
    c) Relevant, wenn oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze?


    Konkret, kann man sich hauptberuflich als "Arzt für Notfallmedizin/Notarzt" anstellen lassen und gleichzeitig vereinzelt Honorardienste bei anderen Trägern durchführen?



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  4. #99
    Diamanten Mitglied
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    Konkret reicht eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von mindestens 15h/Woche - ob du als Notarzt, Stationsarzt, ZNA-Arzt etc angestellt ist zweitrangig.

    Aber: der Verdienst als "hauptsächlicher" Notarzt relativiert sich, wenn man die Altersvorsorge mitberücksichtigt.
    1. Es ist möglich
    2. Finanziell auf lange Sicht lohnt es sich nicht



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  5. #100
    Registrierter Benutzer
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    Danke für deine Antwort. Dann nochmal die Nachfrage, was bedeutet der Teilsatz "ausserhalb des Rettungsdienstes"?
    Und, warum finanziell nicht lohnend? Es kommt doch auf die Verhandlung mit dem Arbeitgeber/RD-Träger an, Tarifvertrag, aussertariflicher Vertrag etc?



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