Hallo, zusammen!
Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.
Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.
Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.
Grüße!