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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #101
    Diamanten Mitglied
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    Ich meinte damit, wenn du einen Großteil deiner Einnahmen über die Sozialversicherungsträger Notarzttätigkeit generierst, dann fehlen dir später die Rentenbeiträge.

    Für die Arbeitgeber wird eine Anstellung teurer, weil sie Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. Deshalb ist das Model mit einem externen Notarztpool mehr verbreitet. Ich sehe aber immer mehr Angebote für Notärzte in Festanstellung.

    Das mit dem Zusatz „außerhalb“ des Rettungsdienstes war mir bisher nicht so bewusst. Ich dachte immer, dass (irgendeine) SV-pflichtige Beschäftigung ausreicht. Glaube ich habe das auch mal in einem Rechtskommentar gelesen.



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  2. #102
    Premium Mitglied
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    Beiträge
    239
    Hallo, zusammen!

    Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.

    Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.

    Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.

    Grüße!



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  3. #103
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von vlsime Beitrag anzeigen
    Hallo, zusammen!

    Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.

    Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.

    Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.

    Grüße!
    Von meiner Seite eine Frage: wenn man hauptsächlich als Angestellter Notarzt tätig ist, und diese Tätigkeit dann sozialversicherungspflichtig ist und man Beiträge abführen muss. Wird die Tätigkeit dann auch automatisch sozialversicherungspflichtig FÜR DEN ARBEITGEBER? D.h. kann man sich darauf verlassen, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Anteile abgeführt werden oder betrifft das immer nur den Arbeitnehmer?



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  4. #104
    Diamanten Mitglied
    Mitglied seit
    17.03.2006
    Beiträge
    3.764
    Es betrifft BEIDE. Aber das ist dem Auftraggeber auch klar.
    Die Frage ist immer: wer beauftragt dich zu fahren? Wie sehen die vertraglichen Regelungen aus?
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  5. #105
    Registrierter Benutzer
    Mitglied seit
    15.03.2024
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    3

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    Zitat Zitat von vlsime Beitrag anzeigen
    Hallo, zusammen!

    Es geht darum, daß auf Einkünfte aus einer Tätigkeit als Notarzt keine Sozialversicherungsabgaben fällig werden, solange man noch irgendetwas anderes als Notarztdienst (mehr als 15 h/Woche) macht. Das ist übrigens unabhängig davon, ob die Notarzttätigkeit selbständig / auf Honorarbasis oder im Rahmen einer Anstellung erfolgt. Wenn man also z.B. für 15 h/Woche fest irgendwo ausschließlich für Notarztdienste angestellt ist und zusätzlich noch mehr als 15 h/Woche irgendeiner anderen ärztlichen Tätigkeit nachgeht, muß man auf den "Notarzt-Anteil" seines Einkommens keine SV-Abgaben abführen.

    Wenn man jedoch ausschließlich oder überwiegend als Notarzt tätig ist (andere Tätigkeiten also weniger als 15 h/Woche ausmachen), dann ist die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.

    Hintergrund ist, daß man bewußt die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt privilegieren wollte, um hier einem (drohenden?) flächendeckenden Mangel an Personal zuvorzukommen. Und die Mehrzahl aller Notarztdienste in Deutschland wird vermutlich nebenberuflich erbracht.

    Grüße!
    Hallo,
    danke für deine Antwort. Tatsächlich bin ich in Vollzeit als NA angestellt, ein normaler Tarifvertrag, AG/AN Beiträge zur Sozialversicherung, Versorgungswerk. Meistens wird der Satz "außerhalb des Rettungsdienstes" so definiert, dass neben einer NA Anstellung keine Möglichkeit der NA-Tätigkeit auf Honorar möglich sei. Trifft dies so zu?



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