Du kannst bei gemischt genutzten Betriebsmittel alle Kosten anteilig absetzen. Bei entsprechendem Umfang wäre ein Businessleasing denkbar und der komplette Aufwand absetzbar.
Eine Mitgliedschaft in einer zweiten Kammer macht absolut keinen Sinn sondern nur Kosten - aber sobald man eine ärztliche Tätigkeit in einem anderen Kammerbereich aufnimmt, ist man verpflichtet sich anzumelden.