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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
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    Zitat Zitat von Teevee Beitrag anzeigen
    Ist es nicht so, dass alle Einkünfte aus der Nebentätigkeit mit Steuerklasse 6 besteuert werden, die etwas höher liegt als der Spitensteuersatz? Dann würde das Absetzen bei den Notarzteinkünften doch Sinn machen, oder?

    Bzw macht man ja eigentlich eine EÜR als Notarzt. Dh alle ärztlichen Augaben können in die EUR einfließen, das Resultat kommt dann zum Einkommen dazu. Und bei der abhängigen Haupttätigkeit kann man dann diese Arbeitnehmerpauschale anbringen, die sonst durch die anderen Ausgaben „aufgefressen“ würde. Oder verstehe ich das mit der Pauchale vielleicht falsch?
    Puh, da bin ich überfragt.

    Ich dachte, ST-Klasse VI wäre für "ordentliche Nebentätigkeiten", also richtige Zwei- oder Nebenjobs. Die NA-Tätigkeit ist ja eine rein freiberufliche, umsatzsteuerfreie Tätigkeit. Ohne jegliche Sozialleistungen, also Abzügen bis auf Einkommenssteuer. Ich dachte, die wird daher wie die Haupt-Steuerklasse versteuert?

    I.d.R. wird das doch mit der Steuererklärung am Ende des Jahres eh verrechnet, oder? Hohe Abgaben der 6er Klasse erhält man evtl. zurück?

    Ich halte es naiv einfach und ehrlich: ich trage ins Steuerprogramm (WISO) alle Ausgaben und Einnahmen, die ich wirklich für die NA-Tätigkeit habe, auch dort ein und mache eine EÜR, jede Fahrt zur Wache wird aufgeführt sowie Wäsche, Kleidung, Verpflegungspauschale etc. von den Einnahmen abgezogen.. So wie es am plausibelsten klingt.
    Versteuern tue ich dann die Einnahmen, die übrig sind. Versaut einem zT die erwartete Rückerstattung, aber damit muss man rechnen und was weglegen...

    Aktuell habe ich tatsächlich mehrere Beschäftigungsverhältnisse mit LST IV und VI. Die NA-Tätigkeit habe ich da nicht auf dem Schirm, ehrlich gesagt.

    Weiß jemand mehr?



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  2. #27
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    Ich hol mal den thread aus der Versenkung raus um euch zu fragen wie ihr es mit Werbungskosten (zB ÄK-Beitrag) haltet die ihr sowohl als Werbungskosten im Hauptjob als AN angeben könntet oder als Betriebsausgabe im Nebenjob? Vorteilig wäre ja den AN-Pauschbetrag von 1200€ voll abzugreifen und alles andere über die Ausgaben abzusetzen oder?



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  3. #28
    Platin Mitglied Avatar von crossie
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    Thema MPG-Nachweis/Gerätepass

    Ich fange gerade an, neben der Klinik auch extern NEF zu fahren und mir ist es jetzt schon zwei mal begegnet, dass die Auftraggeber meinen Gerätepass sehen wollten. In der Klinik und bei den Externen, bei denen ich bisher gefahren bin war das gar kein Thema. Hat jemand einen Tipp, wie ich am einfachsten da dran komme?



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  4. #29
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    Zitat Zitat von crossie Beitrag anzeigen
    Thema MPG-Nachweis/Gerätepass

    Ich fange gerade an, neben der Klinik auch extern NEF zu fahren und mir ist es jetzt schon zwei mal begegnet, dass die Auftraggeber meinen Gerätepass sehen wollten. In der Klinik und bei den Externen, bei denen ich bisher gefahren bin war das gar kein Thema. Hat jemand einen Tipp, wie ich am einfachsten da dran komme?
    Geht es dabei um den Pass an sich oder um die Einweisungen?

    Gerätepässe gibt es in den Kliniken und bei der Fahrgesellschaften (Johanniter, DRK, etc) umsonst, vielleicht hast du da guten Draht zu jemanden (idealerweise Sekretariat, die haben so was vorrätig).

    Aber auch ohne Heftchen kannst du so was auf einem Papier dokumentieren lassen, Hauptsache mit Gerätetyp, Datum der Einweisung und der Unterschrift des Einweisers.

    Wenn es um Einweisungen an sich geht, auch da gibt es in jeder Firma bzw auf jeder großen Wache einen MPG Beauftragten. Er wird dein Ansprechpartner sein für alle im Einsatz befindenden Geräte.

    Rein rechtlich darfst du nur die Geräte bedienen, wo du nachweislich eingewiesen worden bist. Im Alltag läuft es da zwar bissl anders, man muss sich aber als Freiberufler schnell auch da absichern.



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  5. #30
    Diamanten Mitglied
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    Einen offiziellen "Gerätepass" gibt es nicht. Unter "Gerätepass" versteht man die Sammlung der Einweisungen nach MPG auf die entsprechenden Geräte. Wenn die also einen Gerätepass vorgelegt haben wollen, dann kannst du umgekehrt fragen für welche Geräte du eine Einweisung nachweisen sollst und legst es denen dann hin. Oder eine Liste mit allen Dingen in die du eingewiesen bist.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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