Frag ggf. die HR, wie die das auslegen. Grundsätzlich geht man ja davon aus, dass eine längere Kündigungsfrist zu Gunsten des Arbeitnehmers ausfällt. Manchmal will man aber in einem Beschäftigungsverhältnis ja gar nicht unbedingt selbst im Falle einer Eigenkündigung für zig Monate gebunden oder auf ein Entgegenkommen mit einem Auflösungsvertrag angewiesen sein.