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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Deswegen: Sachverhalt darstellen und auf die Diskrepanz zwischen Aussagen und Dokumentation hinweisen. Nicht jedes Gutachten muss mit einer eindeutigen Schlussfolgerung enden. Wenn du keine Entscheidung treffen kannst, dann ist das halt so. Dafür gibts den Herrn Richter.
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  2. #7
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    Aktenlage zusammenfassen. Darauf hinweisen, dass die Frage des Gerichts sich nicht endgültig beantworten lässt. Rechnung stellen. Der nächste bitte.



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  3. #8
    Registrierter Benutzer Avatar von Sealwolf
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    So ähnlich werd ichs machen, danke! Etwas interessantes ist mir bei den beiden Fällen aufgefallen: Wenn ich ehrlich bin, entscheide ich mich nach dem ersten Durchlesen "nach Bauchgefühl", ob der Arzt nun Mist gebaut hat oder nicht. Das ist ne emotionale Entscheidung. Alles was danach kommt ist eine logische Hinleitung zu diesem Ergebnis. Geht Euch das auch so?



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  4. #9
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    Zitat Zitat von Sealwolf Beitrag anzeigen
    So ähnlich werd ichs machen, danke! Etwas interessantes ist mir bei den beiden Fällen aufgefallen: Wenn ich ehrlich bin, entscheide ich mich nach dem ersten Durchlesen "nach Bauchgefühl", ob der Arzt nun Mist gebaut hat oder nicht. Das ist ne emotionale Entscheidung. Alles was danach kommt ist eine logische Hinleitung zu diesem Ergebnis. Geht Euch das auch so?
    Auf jeden Fall! Da ist es einfach nur wichtig, sich diese Gefühle klar zu machen und zunächst professionell-neutral auf der Sachebene zu bleiben. Natürlich kann und sollte man diese auch nochmal im Gutachtenprozess reflektieren. In forensischen Gutachten (zur Beurteilung der künftigen Gefährlichkeit) gehen zu einem Drittel auch die klinische Erfahrung und damit auch eine Gefühlsebene zur Einschätzung mit ein. Es geht jedem Gutachter so, manchem mehr, manchem weniger, auch abhängig vom jeweiligen Fall. Manchmal stören dann diese Vorurteile/Gefühle/Meinungen das Resultat des Gutachtens erheblich und sind nicht verwertbar.
    Geändert von Züschata (12.12.2022 um 19:04 Uhr)



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  5. #10
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    Nunja, selbst das Bauchgefühl sollte sich ja durch objektivierbare Argumente begründen lassen welche dann entsprechend im Gutachten dargestellt werden sollten. Zu dem geschilderten Fall: Wenn es im Aufklärungsbogen oder sonstwo nicht individualisiert und ausreichend dokumentiert wurde ist es ein Problem. Antworten auf vermeintlich wichtige anamnestische Fragen sollten ja irgendwo erwähnt werden. Ist eine ausreichende Aufklärung aus der Dokumentation nicht nachvollziehbar steht es bei mir auch so im Gutachten drin. Muss dann halt vor Gericht geklärt werden - die schriftliche Doku einer Aufklärung ist ja keine Pflicht.



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