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Der Arbeitgeber hat die Beträge bis zum Vorliegen des Befreiungsbescheides an die Rentenkasse überwiesen. Erst mit Erhalt des Bescheides kann er sich die von der Kasse zurückholen und sie ans Versorungswerk abführen. Dazwischen kann es immer mal hier und da ein paar Wochen hakeln, wenn die Unterlagen im Bearbeitungsnirvana landen, weil Sachbearbeiter krank sind oder so.
Diese Mahnungen gehen oft automatisiert raus. Wie schon gesagt wurde, einfach beim V-Werk anrufen und fertig. Das ist für die Routine.