Theoretisch könnte man ebenso die ganze Klaviatur steuerlicher Gestaltung (natürlich im Rahmen der Fremdüblichkeit) einsetzen- z.B. eine Gestaltungsmöglichkeit, die mir spontan einfiele wäre die Aufnahme eines Teils der Kreditsumme im engen Familienkreis. Man könnte das Darlehen dann möglichst ungünstig für Darlehensgeber ausgestalten (sowas wie: Endfällig, unbesichert, Tilgungsfrei, jederzeit kündbar) und müsste dafür im Gegenzug natürlich leider, leider, leider... schlechtere Zinskonditionen akzeptieren.
So würden wir beispielsweise 100 K Eigenkapital einbringen, 100 K über ein Existenzgründerdarlehen bei der Bank, sowie 200 K beim Ehemann im Wege des Ehegattendarlehens (oder eines anderen engen Familienmitgliedes) besorgen. Das Bankdarlehen wird dann mit einer 3% Verzinsung über 10 Jahre abgetragen, während das -zu wesentlich schlechteren Konditionen- abgeschlossene Ehegattendarlehen meinetwegen zu 10% verzinst wird. Effekt: 20 K Zinsen jährlich, die an den Ehegatten gehen. Warum wäre das potentiell günstig? Weil der Ehemann diese Zinseinkünfte nur zu 25% versteuern muss, während Gloria Schmidt ihre Praxiseinnahmen aber zu einem deutlich höheren Einkommenssteuersatz (vermutlich über 40%) versteuert. Die 15% Steuersatzgefälle zwischen den beiden Einkommensarten führt dann dazu, dass unter dem Strich
mehr in der gemeinsamen Familienkasse bleibt
. Man muss nur ausreichend Liquidität vorhalten, damit auch die Bankrate noch bedient werden kann und die Fremdüblichkeit der Konditionen gewährleistet ist. Aber wer macht denn sowas, freiwillig Einkünfte aus hoch zu versteuerndem Einkommen in eine Einkunftsart verschieben, die mit geringerem Steuersatz zu besteuern ist und die Differenz legal in die Familienkasse stecken...