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Hallo liebe Kollegen,
folgende Situation: Ich bin angestellter Arzt in einem Krankenhaus, 75%-Stelle (31,5 Wochenstunden).
Ich möchte gern nebenbei als Honorarnotarzt fahren. Nach meiner Auffassung sind Notärzte nicht sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Angestelltenverhältnis außerhalb des Rettungsdienstes mind. 15h/Woche arbeiten. Siehe folgenden Link:
https://www.aerzteblatt.de/nachricht...rungspflichtig
Nun möchte die für mich zuständige Ärzteversorgung Westfalen-Lippe mit Verweis auf ihre Satzung (§22 Abs.1) 14% (!!!) auf die durch die Honorartätigkeit erzielten Einkünfte.
Vielleicht eine rhetorische Frage, aber ist das so ok? Gibt es hier Leidensgenossen aus dem Bereich Westfalen-Lippe?
Jedes Pfündchen geht durchs Mündchen.