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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hey Leute,
    Ich weiss, es ist der 1000. Threads zum Thema Kündigungsfrist. Ich habe mich durch die alten Threads zu dem Thema gewühlt, aber bin leider immer noch nicht sicher.
    Ich bin im 5. Jahr an meiner Klinik ( aber erst im 4. Weiterbildungsjahr wegen Teilzeit) und möchte kündigen. Mein Arbeitsvertrag richtet sich nach dem TV VKA.
    Mein Vertrag ist befristet und läuft im August diesen Jahres aus, ich möchte aber gerne schon früher kündigen wegen geplantem Umzug in ne andere Stadt.
    Gilt da jetzt Paragraph 31 oder 35?
    Also vor Paragraph 31 steht ja was von befristetem, aber hier in Forum haben die meisten berichtet, dass sie sich an die Fristen von P. 35 gehalten haben?
    Je nachdem könnte ich nach P.35 schon zu März kündigen, nach P. 31 aber erst zu Juni.
    Mein Chef sagt, er glaub ich habe ne 6 Monate Frist! Er sei sich da aber auch nicht sicher.
    Der will mich aber aufgrund von Personalmangel auch nicht gehen lassen ( z.b. hat er gesagt, dass es definitiv keinen auflösungsvertrag gibt, das sei eine Vorgabe von unserer Geschäftsführung, ebenso gäbe es nicht die Möglichkeit meine weit über 100 Überstunden als Freizeitausgleich abzugelten, die werden alle ausbezahlt, Notarztmitfahrten müssen wir hier in der Freizeit machen und bei mir will er die nichtmal.als Überstunden anrechnen, " weil ich dann ja eh bald weg bin".
    Also vllt wird klar, warum ich wenig Lust habe , da noch lange zu bleiben ;)
    Würde.mich mega freuen, wenn jemand was weiss wegen der Kündigungsfrist, ich rufe auch morgen Mal bei der Personalabteilung an, denen traue ich aber auch nur bedingt .



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  2. #2
    Diamanten Mitglied
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    Nach TVÄ VKA gilt bei befristeten Arbeitsverträgen §31. Damit wäre >4 Jahre die Kündigungsfrist 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

    In Bezug auf Auflösungsvertrag ist es halt so relativ. Auf der einen Seite darf man einen Arbeitnehmer nicht an seinem beruflichen Vorankommen hindern, auf der anderen Seite hat der AG auch seine eigenen Interessen zu schützen. Wenn die nicht wollen wirst du es nicht bekommen.

    In Bezug auf Freizeitausgleich hab ich das halt immer so gemacht dass ich sowohl in der Kündigung schriftlich, als auch gegenüber JEDEM mündlich immer gesagt hab dass ich meine Stunden abarbeite und dann zum Schluss alles was noch an Überstunden und Urlaub übrig ist nehmen werde. Punkt. Das war von meiner Seite her immer so klar kommuniziert und auch in meinem eigenen Mindset sowas von zu 100% verankert dass ich mich auf "Weiterarbeiten + Auszahlung von Überstunden" nicht eingelassen hätte. Bei keiner bisherigen Stelle. Und vor allem nicht wenn es sonst kein Entgegenkommen gibt.
    Erst die Taten eines Menschen zeigen was die Worte wert waren.



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  3. #3
    Platin Mitglied
    Mitglied seit
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    @anignu: aber rechtlich hat man doch keinen Anspruch darauf die Überstunden abzufeiern, oder ? (Ist für mich in naher Zukunft wahrscheinlich auch interessant mit ner 50% Stelle und > 100 Überstunden )



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  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    Hey Anignu,
    Vielen lieben Dank für die Antwort, war sehr hilfreich. Die Personalabteilung hat mir das auch so bestätigt. Zudem hieß es von der Seite, dass ein überstundenabbau bevorzugt wird.. aber dass natürlich mit Personalknappheit begründet werden kann, dass es nur ausbezahlt wird.
    Ich werde jetzt Mal schauen, ob mein Urlaub teilweise in Freizeitausgleich umgewandelt wird und ich vllt doch den ein oder anderen Tag bekomme. Ansonsten wende.ich mich an den Betriebsrat.
    Danke soweit erstmal.



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  5. #5
    Diamanten Mitglied
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    Zitat Zitat von Moonchen Beitrag anzeigen
    @anignu: aber rechtlich hat man doch keinen Anspruch darauf die Überstunden abzufeiern, oder ? (Ist für mich in naher Zukunft wahrscheinlich auch interessant mit ner 50% Stelle und > 100 Überstunden )
    Nein, rechtlich besteht kein Anspruch darauf, die Überstunden abzufeiern.
    Ein Anspruch auf Ausgleich besteht bei dokumentierten Überstunden aber schon. Daher, wenn abfeiern nicht geht auf Auszahlung drängen.

    Wenn Dir schon klar ist, dass Du bald ausscheidest, am besten schonmal ankündigen und der Personalabteilung und dem Chef frühzeitig Bescheid geben, dass Du die Überstunden gerne in Freizeit ausgeglichen haben möchtest (schriftlich). Ist das nicht möglich, bittest Du im selben Schreiben um ersatzweise Auszahlung. Alleine der Hinweis kann helfen, dass doch ein Abfeiern möglich gemacht wird wegen der Kosten.
    Eine Ablehnung dieser Bitte solltest Du dir schriftlich geben lassen. Damit fällt es hinterher u.U. leichter die Auszahlung durchzusetzen.
    "Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"



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