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Zitat von
Moonchen
@anignu: aber rechtlich hat man doch keinen Anspruch darauf die Überstunden abzufeiern, oder ? (Ist für mich in naher Zukunft wahrscheinlich auch interessant mit ner 50% Stelle und > 100 Überstunden
)
Nein, rechtlich besteht kein Anspruch darauf, die Überstunden abzufeiern.
Ein Anspruch auf Ausgleich besteht bei dokumentierten Überstunden aber schon. Daher, wenn abfeiern nicht geht auf Auszahlung drängen.
Wenn Dir schon klar ist, dass Du bald ausscheidest, am besten schonmal ankündigen und der Personalabteilung und dem Chef frühzeitig Bescheid geben, dass Du die Überstunden gerne in Freizeit ausgeglichen haben möchtest (schriftlich). Ist das nicht möglich, bittest Du im selben Schreiben um ersatzweise Auszahlung. Alleine der Hinweis kann helfen, dass doch ein Abfeiern möglich gemacht wird wegen der Kosten.
Eine Ablehnung dieser Bitte solltest Du dir schriftlich geben lassen. Damit fällt es hinterher u.U. leichter die Auszahlung durchzusetzen.
"Die Menschen sind schlecht und die Welt ist am Arsch, aber Alles wird gut!"