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Hallo,
Ich bin gerade noch mit meinem 2. Kind schwanger und habe letzte Woche durch Zufall erfahren, dass es neben dem normalen betrieblichen Beschäftigungsverbot auch seit 2018 ein Still-Beschäftigungsverbot gibt. Mein Arbeitgeber (Kreisklinik mit 2 Standorten) hat von so etwas noch nie so richtig was gehört und informiert sich jetzt mal. Da ich bis jetzt als Oberärztin in der Viszeralchirurgie gearbeitet hab gab es dieses Mal gar keine Möglichkeit für mich weiter zu arbeiten. Der Vorschlag von meiner Verwaltung: sonst haben doch einfach alle Elternzeit genommen finde ich aber nicht ok, weil sie nur keine Lust haben sich damit zu beschäftigen. Finanziell macht es einen Riesen Unterschied Höchstsatz Elterngeld zu bisherigem Gehalt (ca 3000€ pro Monat).
Mich würde Interessieren, wer hat diese Art von Beschäftigungsverbot in einem chirurgischen Fach bereits mit seiner Verwaltung durchgeführt?