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Liebes Forum,
ich arbeite an einem kommunalen Krankenhaus in einer Großstadt (TV-Ärzte VKA).
Vom MB wurde ja bereits durchgebracht das der DP spätestens 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht werden muss. Leider kommt es bei uns regelmäßig vor, dass diese Frist nicht eingehalten wird.
Welche Folgen hat das für den AG, ich finde hierzu leider nichts im Tarifvertrag als auch in den MB-Infos. Bei uns besteht Volldienst, wir haben keinen Ruf- oder Bereitschaftsdienst.
Danke!
Johannes